Hallo, Andy,
der Mindest-Eigenbeitrag ist mit dem sogenannten Sockelbetrag nach § 86 Abs.1 S.4 EStG zu vergleichen. Ab dem Beitragsjahr 2005 beträgt dieser einheitlich 60 € im Jahr, also 5 € pro Monat. Die Altersvorsorge-Zulage wird nicht gekürzt, wenn der Berechtigte in dem maßgebenden Beitragsjahr den höheren der beiden Beträge als Eigenbeitrag zugunsten des Riester-Vertrages einzahlt. Ansonsten erfolgt eine Kürzung der zustehenden Zulagen per Quotierung.