Hallo Herr Brenner,
laut Zertifizierungskriterien muß der Anbieter bei Riesterverträgen zusagen, dass bei Rentenbeginn mindestens die einbezahlten Altervorsorgebeiträge einschließlich der Zulagen zur Verfügung stehen(§1 Abs.1.Nr. 3 AltZertG). Diese Zusage bezieht sich auf alle Beiträge (vor Abzug jeglicher Kosten; Ausnahme:Sofern Beitragsanteile zur Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit verwendet werden, können bis zu 15% der Gesamtbeiträge in diesem Zusammenhang abgezogen werden.)die auf diesen Vertrag eingezahlt werden.