RE: Riester Rente
Beitrag von Bernhard, 08.03.2007, 18:38 Uhr
Nein, die Ehefrau hat keinen Anspruch auf Kindererziehungszeiten und ist von daher nicht unmittelbar zulagenberechtigt, weil die Erziehung nicht in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, und einer solchen auch nicht gleichsteht.
Das wäre nach § 56 Abs. 3 SGB VI nur anders, wenn die Frau oder der Ehemann Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit hätten, bzw. die Frau solche unmittelbar vor der Geburt gehabt hätte.
Das war die Antwort auf meine Frage. Kunden wohnen beide in Belgien. Ehefrau hat gerade ihr zweites Kind bekommen. Vor der Geburt war sie Deutschland als angestellte tätig. Der Ehemann ist selbständig und zahlt keine Beiträge in die GRV. Das erste Kind ist noch keine drei Jahre alt und wie gesagt war sie vor der Geburt in Deutschland als angestellte Pflichtversichert. Ändert das die Situation? Weil in der Antwort ein Hinweis gegeben wird auf eine pflichtversicherte Beschäftigung vor der Geburt?