Hallo Kanimi,
welche Anrechte beim Versorgungsausgleich auszugleichen sind, ist im Versorgungsausgleichsgesetz geregelt. Über konkret auszugleichende Anrechte - auch aus der privaten Altersversorgung - entscheidet dann ja das Familiengericht. Insofern müssten Sie sich mit Ihrer Frage dorthin wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung