Sehr geehrte Damen und Herren,
vom 25.10.2008 bis 24.10.2009 habe ich ein Jahr Eriehungszeit für mein zweites Kind (geb. am 25.10.2008) genommen.
Hatte einen Teilzeitjob, den ich momentan wegen der Arbeitszeiten (ich arbeite in den Nachmittag- und Abendstunden)und der Unvereinbarkeit mit den Kitabetreungszeiten nicht mehr in dem Umfang ausüben kann. Mein AG hat mir daraufhin einen 400 Euro Job angeboten, den ich natürlich angenommen habe. Bin verheiratet und habe schon sehr lange einen Riester Vertrag in dem ich auch selber einzahle.
Nun meine Fragen: Wie wirkt sich der 400 Euro Job auf dem Riester Vertrag aus? Bin ich noch zulagenberechtigt, muß ich einzahlen?
Da ich nur ein Jahr Elternzeit genommen habe und nun den 400 Euro Job habe: Werden mir dann trotzdem mehr Jahre wegen der Kindererziehung für die Rente gutgeschrieben oder ist das immer nur in Verbindung mit der Elternzeit möglich? Und könnte ich jetzt noch nachträglich 1 oder 2 Jahre Elternzeit beantragen?
Vielen Dank im Vorraus für die Beantwortung meiner Fragen!
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne