Erhalten die Erben im Todesfall die eingezahlten Eigenbeiträge aus einem Riester-Vertrag zurück?
Es erscheint mir unsinnig, einen Vertrag abzuschließen, bei dem das eingezahlte Kapital im Todesfall dem Versicherungsunternehmen zugute fällt. Dies dürfte doch allenfalls für die Zulagen gelten, oder?
Hallo Margareta,
im Falle eines Riester-Vertrages können die eingezahlten Beiträge vererbt werden. Zulagen und evtl. Steuerersparnisse fallen nicht dem Unternehmen zugute, sondern werden an den Staat zurückgezahlt.
Bei Ehegatten gilt die Regelung, dass die Beiträge und Zulagen auf einen förderfähigen Vertrag übertragen werden können. Dabei muss der überlebende Ehegatte selbst nicht die Voraussetzungen der Riesterförderung erfüllen. Es reicht aus, wenn der Vertrag nur für die Übertragung abgeschlossen wird.