Altersvorsorgevermögen aus einem Riestervertrag darf nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz u. a. in Form einer Abfindung einer Kleinbetragsrente ausgezahlt werden.Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn bei gleichmäßiger Verteilung des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden geförderten Kapitals der Wert von 1 % der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschritten wird. Die monatliche Bezugsgröße im Jahr 2008 beträgt 2485 Euro, so dass im Jahr 2008 eine Kleinbetragsrente bei einem monatlichen Rentenbetrag von nicht mehr als 24,85 Euro vorliegt (im Jahr 2007 24,50 Euro).