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Experten-Antwort

Riester-Rente auflösen

von Waddehaddedudennda26.10.2019 | 14:29
158 Ansichten
6 Antworten

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Ich will meinen Riester-Vertrag auflösen ... aber nicht die ganze Förderung dem Staat zurückzahlen. Kann man den Vertrag auflösen und als Sonderzahlung in die betriebliche Direktversicherung einzahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Waddehaddedudennda,

bitte setzen Sie sich mit dem Anbieter Ihres Vertrages in Verbindung und lassen sich die Voraussetzungen bzw. Konditionen einer Vertragsauflösung informieren.

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5 Antworten

Siehe hieram 26.10.2019 | 14:46
https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/ruerup-rente/vor-und… "Das Vererben, Beleihen oder Kündigen des Vertrages ist nicht möglich. Der Vertrag kann höchstens beitragsfrei gestellt werden." Sie werden also an das Geld nicht rankommen, um es irgend woanders einzuzahlen. Außer in Ihrem Vertrag stehen explizit andere Vereinbarungen. Bitte schauen Sie also zunächst noch einmal dort nach.
Wat is?am 26.10.2019 | 22:10
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Selbstverständlich kann man seinen RIESTER Vertrag kündigen! Davon ausgehend, daß ruhen lassen, Wechsel zu anderem Anbieter als Alternative bekannt ist, werden Sie nicht umhin kommen, die Förderung/Steuererleichterung zurück zahlen zu müssen. Ob sich das trotzdem lohnt, hängt davon ab, wie alt Sie sind, wie lange Sie schon riestern und um welche Beträge es sich handelt. Sind Sie noch jung und der Vertrag besteht noch nicht lange, ist der Verlust vorprogrammiert, aber u. U. marginal. Ist die Summe trotz der Abzüge noch bedeutend und Sie sehen eine lukrativere Möglichkeit für das Geld, dann, warum nicht?
Siehe hieram 27.10.2019 | 07:08
Zitat von Wat is? anzeigenausblenden
https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/ruerup-rente/vor-und… ...
Selbstverständlich kann man seinen RIESTER Vertrag kündigen! Davon ausgehend, daß ruhen lassen, Wechsel zu anderem Anbieter als Alternative bekannt ist, werden Sie nicht umhin kommen, die Förderung/Steuererleichterung zurück zahlen zu müssen. Ob sich das trotzdem lohnt, hängt davon ab, wie alt Sie sind, wie lange Sie schon riestern und um welche Beträge es sich handelt. Sind Sie noch jung und der Vertrag besteht noch nicht lange, ist der Verlust vorprogrammiert, aber u. U. marginal. Ist die Summe trotz der Abzüge noch bedeutend und Sie sehen eine lukrativere Möglichkeit für das Geld, dann, warum nicht?
Ach herrjeh, da habe ich mich vertan zwischen Rürup und Riester! Entschuldigung!!!
Peteram 28.10.2019 | 11:31
Kündigen heißt, Steuerersatttungen und Förderungen werden einbehalten vom Rückkaufswert der Versicherung. Gibt auch noch die Möglichkeit der kompletten Auszahlung, steuerunschädlich und förderunschädlich, siehe Kleinstbetragsrente. Gesamte Rente auszahlen lassen, macht je nach Alter Sinn oder nicht. Link und ganz runter Scrollen: https://www.riester-rente.net/foerderung/auszahlung/
In der Renteam 02.11.2019 | 01:31
Hallo Waddehaddedudennda, könnten sie bitte konkrete Werte nennen, dann kann ich ihnen mal sagen, wie ich das gemacht habe. Also ereichtes Kapital, monatl. Rentenhöhe usw. Die genannte Kleinstbetragsrente kann schon sinnvoll sein - aber erst mit 60/62 auszahlbar.
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