Hallo, wenn Sie einen Minijob aufnehmen und Aufstockungsbeiträge an die DRV zahlen, gehören Sie zum zulagenberechtigten Personenkreis und erhalten für sich die Zulage von 154 EUR (und ggf. für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, weitere 185 EUR), wenn Sie den Mindestbeitrag von 60 EUR entrichten. Falls Ihr Mann einen eigenen Riester-Vertrag abschließt, kann er ohne eigene Beitragsleistung über Sie die Zulage von 154 EUR erhalten.