Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter bespart derzeit einen Riester-Fondssparplan und erhält dafür als Angestellte auch die Riester- Grundzulage. Sie ist jedoch nur noch bis April 2019 beruflich tätig und ab Mai 2019 Altersrentnerin.
Bekommt meine Mutter auch im Jahr 2019 auf ihre im Jahr 2018 eingezahlten Beiträge noch die Riester- Zulage?
Und wie verhält sich das im Jahr 2020? Meine Mutter würde den Vertrag im Jahr 2019 nämlich auch weiter besparen. Hat Sie im Jahr 2020 noch Anspruch auf die Riester- Zulage, da sie in 2019 bis April noch als Angestellte zum Kreis der "unmittelbar Berechtigten" gehört hat?
Oder ist hierzu allein das Jahr 2020 entscheidend, indem Sie nicht mehr zum berechtigten Personenkreis gehört.