Die bisherigen Ausführungen kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ich erlaube mir, folgende Beiträge hier wiederzugeben mit der Bitte um Klarstellung:
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Beitrag von Lena, 28.09.2007, 21:39 Uhr
Ich habe in meinem Bekanntenkreis ein achtjähriges Mädchen, welches voraussichtlich regelmäßig und gegen Entgelt (und selbstverständlich unter Beachtung der entsprechenden Arbeitschutz- und -zeitbestimmungen) in einem Theater als Statistin geringfügig beschäftigt sein wird.
Wenn sie von der Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und durch die Zahlung von Aufstockungsbeiträgen Pflichtbeiträge zu erwerben, Gebrauch machen würde, hätte sie dann bei ununterbrochener Zahlung von 60 solcher Beiträgen mit 13 Jahren einen Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit?
RE: EM-Rente mit 13?
Beitrag von Unbekannt, 28.09.2007, 22:38 Uhr
Hallo,
die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungte sind:
1. 60 Monate an Pflichtbeitragszeiten (geringfügige Beschäftigung mit Aufstockungen zählen dazu)
2. In den letzten 5 Jahren vor Eintritt des medizinischen Leistungsfall mindestens 3 Jahre an Pflichtbeitragszeiten (gringfügige Beschäftigung zählt auch hier mit).
Das Alter spielt keine Rolle.
Wenn sie das 60 Monate durchzieht, hat sie den Schutz.
RE: RE: EM-Rente mit 13?
Beitrag von Kinderreha, 28.09.2007, 22:44 Uhr
Ich kenne nicht die Intention Ihrer Anfrage, will aber nur anmerken, dass die junge Dame wohl erst mal in Kinder-Reha geschickt werden würde. Kaum bekannt, aber wahr: Auch Kinder haben Anspruch auf Reha. Hoffe allerdings, der Nachwuchs-Schauspielerin (?) wird es weiter gut gehen...
Zusatzfrage
Beitrag von Egemen, 29.09.2007, 16:55 Uhr
Darf ein Kind im Alter von 9 bzw. 10 Jahre im Rahmen einer geringfügige Beschäftigung arbeits- und sozialrechtlich beschäftigt werden ?
Treten die Regelungen gegen "Kinderarbeit" in solchen Fällen nicht ein ?
Gruß
Egemen
RE: Zusatzfrage
Beitrag von no name, 01.10.2007, 6:48 Uhr
Geringfügige Beschäftigungen dürfen meines Wissens erst ab dem vollendeten 13. Lebensjahr ausgeübt werden.
RE: EM-Rente mit 13?
Beitrag von Expertin, 02.10.2007, 10:43 Uhr
Grundsätzlich kann jede Person eine geringfügige Beschäftigung unter Beachtung aller sonstigen Bestimmungen (hier: Jugendarbeitsschutzgesetz) ausüben. Somit gibt es auch keine Beschränkung hinsichtlich der Aufstockung der Beiträge.
Wird also auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und werden deshalb Pflichtbeiträge gezahlt, können mit diesen Pflichtbeiträgen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und 36 Monate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren) für eine Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung erfüllt werden.