Künftig haben auch Empfänger einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente Anspruch auf steuerliche Zulagen und die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs. Das geht aus dem Entwurf des Eigenheimrenten-Gesetzes hervor, der am Dienstag von der Bundesregierung beschlossen wurde.
Durch eine Neufassung des Paragraphen 10a des Einkommensteuergesetzes sollen künftig auch "Steuerpflichtige, die ... eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit" erhalten, in den Genuss der Riester-Förderung kommen.
So heißt es in der Nachricht, hier nachzulesen:
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