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Experten-Antwort

Riester-Rente - Mitglieder der Ärzteversorgung mittelbar zulagenberechtigt?

von Buccibaer20.05.2013 | 20:16
3282 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe seit ein paar Jahren einen Riester-Vertrag und bin unmittelbar zulagenberechtigt. Mein Mann ist über die Ärzteversorgung rentenversichert. Ist er dadurch mittelbar zulagenberechtigt oder kann er gar nicht Riestern? Falls er mittelbar zulagenberechtig ist, muss er dann nur die 60 Euro/Jahr in einen Riester-Vertrag einzahlen, um die Förderung zu erhalten oder gelten in seinem Fall auch die 4% seines Bruttoeinkommens (da er, anders als z.B. eine Hausfrau, ein Einkommen hat). Vielen Dank für Ihre Antworten!! Ich habe leider bislang keine eindeutige Aussage dazu erhalten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Buccibaer,

Personen, die in berufsständischen Versorgungseinrichtungen pflichtversichert sind, sind nicht unmittelbar förderberechtigt.

Vom Jahr 2012 an müssen auch mittelbar Förderberechtigte einen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro (Sockelbetrag) einzahlen. So wird gewährleistet, dass bei einem „schleichenden Wechsel“ der Förderberechtigung die Zulage

erhalten bleibt. Das kann sein, wenn jemand irrtümlich annimmt, mittelbar förderberechtigt zu sein, tatsächlich aber unmittelbar förderberechtigt war, weil sich erst später herausstellt, dass gesetzliche Rentenversicherungspflicht

bestand (beispielsweise wegen Kindererziehung oder nicht erwerbsmäßiger Pflege).

Einen eigenen Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung kann der Ehegatte mit der abgeleiteten Förderberechtigung nicht geltend machen. Sein Beitrag wird beim förderberechtigten Ehegatten berücksichtigt.

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2 Antworten

Buccibaeram 21.05.2013 | 19:18
Vielen Dank für die Antwort! Mein Ehemann ist also dann mittelbar zulagenberechtigt oder gar nicht zulagenberechtigt?
Mitlesenderam 22.05.2013 | 08:32
Hallo Buccibaer, ich denke, dass der Experte mit der Aussage "Vom Jahr 2012 an müssen auch mittelbar Förderberechtigte einen Mindesteigenbeitrag ..." sagen wollte, dass Ihr Mann mittelbar Zulagenberechtigt ist.
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