Hallo, mein Bankberater hat mir den Tip gegeben, dass es sich lohnt, wenn ich einen Riester-Renten-Vertrag noch in 2011 abschließen würde, weil ich dann ab 60 Jahren mir die Rente auszahlen lassen kann. Bei Vertragsabschlüssen ab 2012 geht das erst mit 62 Jahren. Klingt ganz gut, man gewinnt 2 Jahre auf den ersten Blick. Aber ist der Auszahlungszeitpunkt nicht an die gesetzliche Rentenzahlung gekoppelt? Und ich kann doch nach gesetzlicher Regelung ab 2012 sowieso erst ab 63 frühestens eine Altersrente beantragen (Jahrgang 1974), oder? Bringt ein Abschluss eines Riestervertrages in 2011 tatsächlich soviel mehr?
Hallo pippin223,
grundsätzlich liegt ihr Bankberater richtig. Bei Vetragsabschlüssen ab 2012 gilt das 62. Lebensjahr.
Richtig ist auch, dass Sie (Jahrgang 1974) frühestens mit 63 Jahre die Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen können (bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen). Der Abschlag würde dann allerdings 14,4 % betragen!
Wenn Sie schwerbehindert wären (GdB mind. 50 %), könnten Sie bereits mit 62 Jahren die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen. Abschlag hier 10,8 %.
Sie müssen also selbst entscheiden, wann Sie mit der zusätzlichen Altersvorsorge beginnen möchten. Fangen Sie in 2011 an, dann erhalten Sie natürlich auch noch die Zulage für 2011.
Es liegt in Ihrer Hand.....
Hallo pippin223,
grundsätzlich liegt ihr Bankberater richtig. Bei Vetragsabschlüssen ab 2012 gilt das 62. Lebensjahr.
Richtig ist auch, dass Sie (Jahrgang 1974) frühestens mit 63 Jahre die Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen können (bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen). Der Abschlag würde dann allerdings 14,4 % betragen!
Wenn Sie schwerbehindert wären (GdB mind. 50 %), könnten Sie bereits mit 62 Jahren die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen. Abschlag hier 10,8 %.
Sie müssen also selbst entscheiden, wann Sie mit der zusätzlichen Altersvorsorge beginnen möchten. Fangen Sie in 2011 an, dann erhalten Sie natürlich auch noch die Zulage für 2011.
Es liegt in Ihrer Hand.....
Hallo pippin223,
grundsätzlich liegt ihr Bankberater richtig. Bei Vetragsabschlüssen ab 2012 gilt das 62. Lebensjahr.
Richtig ist auch, dass Sie (Jahrgang 1974) frühestens mit 63 Jahre die Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen können (bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen). Der Abschlag würde dann allerdings 14,4 % betragen!
Wenn Sie schwerbehindert wären (GdB mind. 50 %), könnten Sie bereits mit 62 Jahren die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen. Abschlag hier 10,8 %.
Sie müssen also selbst entscheiden, wann Sie mit der zusätzlichen Altersvorsorge beginnen möchten. Fangen Sie in 2011 an, dann erhalten Sie natürlich auch noch die Zulage für 2011.
Es liegt in Ihrer Hand.....
Hallo DarkKnight RV,
grundsätzlich stimmt es, dass ab dem 01.01.2012 geschlossene Riesterverträge frühestens mit dem 62. Lebensjahr in die Auszahlungsphase starten. Ob es allerdings sinnvoll ist, sich die Riesterrente vor dem Beginn der gesetzlichen Rente auszahlen zu lassen, bleibt dahingestellt. Denn ein früherer Rentenbeginn heisst weniger Zulagen und weniger Beiträge, also auch weniger Rente wegen der verkürzten Einzahlungszeit und längeren Laufzeit der Rente. Ausserdem steigt ihr zu versteuerndes Einkommen durch die Riesterrente, so dass sich während der Arbeitsphase eine Auszahlung der Riesterrente nicht lohnen wird.
Hallo Experte,
muss ich denn die Riester-Rente mit 60 in Anspruch nehmen?? Es heißt doch frühestens...
Natürlich ist es grundsätzlich nicht sinnvoll die Riester-Rente vor dem Beginn der Rente aus der gesetzliche RV in Anspruch zu nehmen....
Bevor sie sich nur auf die Auskünfte Ihres Bankberaters (der ihnen ja bestimmt zum Abschluss eines Riester-Vertrages bei seinem Arbeitgeber geraten hat ...) verlassen rate ich Ihnen ausdrücklich, sich zu informieren, welche anderen (eventuell deutlich rentableren) Altersvorsorgemöglichkeiten der Markt für sie hergibt...
Nicht vergessen, der Bankberater will nicht Ihr Bestes, sondern Ihr Geld ;o)
Bei Auswahl von Riester-Verträgen ist besondere Vorsicht geboten. Selbst gute Banken "bescheissen" ihre Kunden, indem sie die Wertpapiere der Riester-Verträge in den hauseigenen Fonds hinundherschieben. Das bedeutet, daß in erster Linie die Bank gewinnt und der Riester-Sparer nur die garantierte Summe bekommt.
Bei Auswahl von Riester-Verträgen ist besondere Vorsicht geboten. Selbst gute Banken "bescheissen" ihre Kunden, indem sie die Wertpapiere der Riester-Verträge in den hauseigenen Fonds hinundherschieben. Das bedeutet, daß in erster Linie die Bank gewinnt und der Riester-Sparer nur die garantierte Summe bekommt.
Danke für die vielen Meinungsäußerungen zu meiner Frage. Aufgrund der von Ihnen genannten Argumente und Informationen aus anderer Hand, halte ich es durchaus für sinnvoll, wenn ich mich für einen Riester-Renten-Vertrag entscheide, noch in 2011 zu beginnen. Die letzten Beiträge haben mich doch etwas verblüfft, der letzte (oben zitierte) besonders. Warum? Ich habe bisher überhaupt kein spezielles Produkt genannt, das mir von meinem Bankberater empfohlen wurde. Er hat es bisher auch nicht getan, denn eine weiterführende Beratung, die über den Tip mit der geänderten gesetzlichen Regelungen ab 2012 hinausgeht, hat bislang noch gar nicht stattgefunden. Irgendwie habe ich den Eindruck, das einige Verfasser der Antworten auf meine Frage, ein nicht allzu gutes Bild von Bankberatern haben. Warum eigentlich? Auch Makler, Versicherungsvertreter oder Bauspar-Berater verfolgen ein ähnliches Ziel: Sie wollen ihr Produkt an den Mann bringen. Oder sehe ich dies vielleicht falsch?