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Riester-Rente vererbbar?

von Jimmy09.09.2009 | 07:59
837 Ansichten
3 Antworten

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Ich möchte gerne wissen, ob Riester-Renten-Zahlungen vererbar sind, wenn der Anspruchsberechtigte vor Beginn bzw. kurz nach Beginn (ohne, dass die eingezahlten Beträge vollständig aufgebraucht wurden) des Leistungsbezuges versterben sollte. Sind Riester-Renten immer nur in Form einer mtl. Zahlung möglich oder kann ich auch einen Riester-Renten-Vertrag abschließen, der bei Erreichen eines festgelegten Datum eine Einmalzahlung vorsieht?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.09.2009 | 08:15

Hallo Jimmy,

Sie sollten sich in diesem Fall direkt an einen Anbieter wenden, um zu klären, ob es so ein von Ihnen gewünschtes Produkt gibt.

2 Antworten

Reseam 09.09.2009 | 12:36
Hallo Jimmy, ich will versuchen, auf Ihre vielen Fragen systematisch zu antworten: 1. Eine Riesterrente ist grundsätzlich nur in Form einer regelmäßigen Rentenzahlung ausgestaltet. Eine Ausnahmen ist die Kapitalisierung von bis zu 30 % des vorhandenen Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase. Eine weitere die Kapitalisierung von Kleinstbetragsrenten (z. Z. monatlich unter 25,20 Euro). 2. Die Kapitalisierung der darüber hinausgehenden Anwartschaften ist grundsätzlich möglich, stellt aber eine schädliche Verwendung dar, d. h. die im Vertrag enthaltenen Zulagen und die weiteren in der Vergangenheit erhaltenen steuerlichen Vergünstigungen sind zurückzuzahlen, bzw. werden von vorneherein einbehalten. 3. Bei Tod des Versicherten in der Ansparphase sind Anwartschaften auf eine Riesterrente auf einen Riestervertrag des Ehepartners übertragbar. Das kann auch durch eine Übertragung des laufenden Vertrages auf den Namen des Ehepartners erfolgen. Eine Auszahlung des Vermögens an die Erben wäre eine schädliche Verwendung mit den oben genannten Folgen. 4. Bei Tod des Versicherten in der Auszahlungsphase ist eine Übertragung des noch vorhandenen Riestervermögens wie oben beschrieben möglich, wenn dies vertraglich vereinbart war. Ansonsten geht das noch vorhandene Vermögen an die Versicherungsgesellschaft.
Jimmyam 09.09.2009 | 17:34
Danke für die Antwort - was mir daraufhin in den Sinn kommt: Kann man eigentlich auch so eine Art Hinterbliebenenrente (außer vielleicht für den "überlebenden" Ehegatten ggf. auch für Kinder oder Enkelkinder) mit dem Unternehmen vereinbaren, die ggf. zudem an bestimmte Personen ausgezahlt werden soll und spätestens mit Beginn des Folgemonats nach dem Tod beginnt?
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