Grundsätzlich darf eine Riesterrente nur in Form einer lebenslangen monatlichen Leistung ausgezahlt werden. Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz -AltZertG- sieht allerdings auch vor, dass eine Kleinbetragsrente nach §93 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz abgefunden werden kann, wenn dies Anbieter und Vertragspartner vereinbart haben.
Eine Kleinbetragsrente - deren Abfindung förderunschädlich möglich ist - liegt vor, wenn bei gleichmäßiger Verteilung des bis zu Beginn Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden geförderten Kapitals - einschließlich einer eventuellen Teilkapitalauszahlung - der Wert von 1% der monatlichen Bezugsgröße (West) nach § 18 Sozialgesetzbuch ( SGB ) IV nicht überschritten wird. Die monatliche Bezugsgröße im Jahr 2008 beträgt 2.485,00 Euro, so dass im Jahr 2008 eine Kleinbetragsrente bei einem monatlichen Rentenbetrag von nicht mehr als 24,85 Euro vorliegt.