Hallo Onkel Riester,
unmittelbar Förderberechtigte können Zulagen auf (maximal) zwei Verträge verteilen. Die Zulagen (Grund- und Kinderzulagen) werden entsprechend dem Verhältnis der zugunsten dieser beiden Riesterverträge geleisteten Altersvorsorgebeiträge verteilt. Ein "Splitting" von Grund- und Kinderzulage(n) ist nicht vorgesehen.
Die Kinderzulage wird übrigens nicht zwangsläufig dem Vater gutgeschrieben: Bei Ehepaaren wird die Kinderzulage dem Altersvorsorgevertrag der Mutter zugeordnet. Nur auf Antrag beider Elternteile erhält sie der Vater zugunsten seines Riestervertrags; bei zwei Verträgen des verheirateten Vaters erfolgt bei Vorliegen eines solchen Zuordnungsantrags - wie oben ausgeführt -
eine Aufteilung der Kinderzulage(n)im Verhältnis der geleisteten Altersvorsorgebeiträge.
Bei Alleinerziehenden und Nichtverheirateten erhält die Kinderzulage derjenige, dem gegenüber das Kindergeld für das Kind /die Kinder festgesetzt wird; wird das Kindergeld beispielsweise der Mutter ausgezahlt, würde Ihrem Riestervertrag keine Kinderzulage gutgeschrieben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung