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Experten-Antwort

Riester-Rente: Zulagen splitten?

von Onkel Riester10.11.2019 | 10:41
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5 Antworten

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Liebe Experten, ich habe zwei Riester-Verträge: Kann ich die Kinderzulagen in den einen Vertrag fließen lassen und meine Grundzulage in den anderen Vertrag - die Riester-Zulagen sozusagen splitten? Ich bedanke mich für Ihre Antworten....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Onkel Riester,

unmittelbar Förderberechtigte können Zulagen auf (maximal) zwei Verträge verteilen. Die Zulagen (Grund- und Kinderzulagen) werden entsprechend dem Verhältnis der zugunsten dieser beiden Riesterverträge geleisteten Altersvorsorgebeiträge verteilt. Ein "Splitting" von Grund- und Kinderzulage(n) ist nicht vorgesehen.

Die Kinderzulage wird übrigens nicht zwangsläufig dem Vater gutgeschrieben: Bei Ehepaaren wird die Kinderzulage dem Altersvorsorgevertrag der Mutter zugeordnet. Nur auf Antrag beider Elternteile erhält sie der Vater zugunsten seines Riestervertrags; bei zwei Verträgen des verheirateten Vaters erfolgt bei Vorliegen eines solchen Zuordnungsantrags - wie oben ausgeführt -

eine Aufteilung der Kinderzulage(n)im Verhältnis der geleisteten Altersvorsorgebeiträge.

Bei Alleinerziehenden und Nichtverheirateten erhält die Kinderzulage derjenige, dem gegenüber das Kindergeld für das Kind /die Kinder festgesetzt wird; wird das Kindergeld beispielsweise der Mutter ausgezahlt, würde Ihrem Riestervertrag keine Kinderzulage gutgeschrieben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Grobiam 10.11.2019 | 11:05
. Ja, es ist erlaubt bei zwei Verträgen die Zulagen aufzuteilen.
In der Renteam 10.11.2019 | 11:12
Hallo Riesteronkel, sie können die Zulagen auf ihre zwei Verträge aufsplitten. Zuständig ist hier die ZfA in Berlin. Evtl. wäre es von Vorteil, die Kinderzulagen ihrer Frau zuzuordnen. Hat sie einen eigenen Vertrag? Hier noch eine interessante Info dazu: Vererbbarkeit der Altersvorsorge: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/vererbb… Schönen Sonntag
Onkel Riesteram 10.11.2019 | 11:59
... ist ja der Hammer, wie schnell man hier Antworten bekommt... und das Sonntags ... Danke!
Icham 10.11.2019 | 15:30
Hallo. Im EStG §87 steht das die Zulagen im Verhältnis der Einzahlungen auf die beiden Verträge aufgeteilt werden. Ist also nichts mit nur Kinderzulage auf einen extra Vertrag.
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