Riester-Rente Zulagen

von
Jens

Hallo,

ich habe eine Frage zur Berechnung des Eigenbeitrags und der zeitlichen Abfolge bei der Rister-Rente. Ich habe 2006 1575,- in meine Riester-Rente eingezahlt und jetzt für 2006 meine Zulagen (für mich und meine 2 Kinder) beantragt. In 2007 würde ich meine monatliche Belastung gerne senken und möchte deshalb fragen, ob folgende Berechnung zu maximalen staatlichen Zulagen führt:
3% meines Einkommens in 2006 = >1575,-; Zulagen für 2007 wären für mich und meine 2 Kinder 390,-, d.h. ich rechne 1575-390=1185 / 12= 98,75. Würde ich also mit einer monatlichen Zahlung von 98,75 in 2007 390,- Zulagen bekommen? Würden diese Zulagen dann rückwirkend gezahlt, also in 2008 für 2007?
Vielen Dank für Ihre Antworten.

von
Paule

Alles richtig.

Experten-Antwort

Das ist korrekt: Der Mindesteigenbeitrag wird durch eine prozentuale Grenze bestimmt, die 2007 bei 3 % (des Vorjahreseinkommens) liegt, abzüglich Zulage. Maximal sind die Höchstbeträge des alternativ zulässigen Sonderausgabenabzugs (1575 EUR), vermindert wiederum um die Zulage, zu leisten.

Der Anspruch auf Zulagezahlung für das Jahr 2007 entsteht mit Ablauf dieses Jahres. Sie müssen also bis zum 31.12.2007 insgesamt einen Beitrag von 1185 EUR geleistet haben, um die volle Förderung zu erhalten. Ihre Zulagen müssen Sie beantragen (sofern nicht schon geschehen). Sie können auch Ihrem Anbieter eine entsprechende Vollmacht erteilen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen überweist die Zulagen für 2007 dann im Jahr 2008 direkt an Ihren Anbieter, der sie Ihrem Vorsorgekonto gutschreiben muss.

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