Um die volle staatliche Zulagenförderung zur Riester-Rente zu erhalten, muss man 4% des Vorjahreseinkommens sparen.
Muss ich den Beitrag jedes Jahr selber berechnen oder übernimmt es meine Fondsgesellschaft?
29.10.2007, 11:12
Experten-Antwort
Wenn Sie dem Anbieter Ihr rentenversicherungspflichtiges Vorjahresbrutto mitteilen, wird der Ihnen sicherlich auch den zu zahlenden Mindesteigenbeitrag berechnen.