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Riester Rente/Ableben/ Vereinbarung :Hinterbliebenen-Schutz

von Schröder15.06.2009 | 01:30
1418 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Das Portal "ihre-vorsorge.de" berichtet, dass beim Tod eines Riester-Sparers nur der Ehepartner die gesamte Summe erhalten würde. Allerdings nur unter der Bedingung, dass er diesen Betrag wiederum in einem Riester-Vertrag anlegen muss Gibt es keinen Ehepartner, erhalten zwar auch die anderen Hinterbliebenen das angesparte Kapital, allerdings werden die staatlichen Zulagen nicht ausgezahlt. Die Experten von diesem Portal berichten weiter, dass ein Hinterbliebenen-Schutz in Riester-Verträgen mit vereinbart werden kann. Die Angebote sind zwar recht spärlich, trotzdem ist diese Regelung eine Garantie dafür, dass auch die Hinterbliebenen auf jeden Fall die bereits eingezahlte Summe erhalten. Meine Frage 1 : ist für die Hinterbliebenen das ausgezahlte Kapital auch an Bedingungen geknüpft? (ist für mich aus dem Beitrag nicht ersichtlich) Meine Frage 2:Warum wird zu einer Vereinbarung eines Hinterbliebenen - Schutz in Verträgen geraten, wenn (siehe erster Abschnitt ) erklärt wird, dass die Hinterblieben das angesparte Kapital bekommen ( mit Ausschluß der staatl. Zulagen.)? Würde mich freuen, wenn mir jemand das erklären kann.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Schröder,

man muss die Vererbungsregeln getrennt beachten: a) Vererbung innerhalb der Ansparphase und b) Vererbung in der Auszahlphase.

a) Grundsätzlich können angesparte Riester-Vermögen an Hinterbliebene ausbezahlt werden, dann aber abzüglich der staatlichen Förderung. Ehepartner erhalten die volle Summe, wenn das Geld gleich wieder in einen Riester-Vertrag gesteckt wird.

b) Stirbt der Inhaber einer Riester-Rentenversicherung, sind die Ansprüche auf eine lebenslange Rente verwirkt. Dagegen kann man sich mit einer Rentengarantie absichern (unseres Wissens nur bei Riester-Rentenversicherungen möglich). Eine solche Vereinbarung bewirkt, dass die Riester-Rente während der Garantiezeit auf jeden Fall an die Hinterbliebene(n) gezahlt wird.

Frage 1: Nein. Hinterbliebene erhalten nur die Sparsumme ohne staatliche Zulagen ausbezahlt.

Frage 2: Hinterblieben-Schutz bei Riester-Versicherungen bezieht sich auf Auszahlphase. Hier kann die Garantie Sinn machen, sie kostet allerdings Rendite.

Viele Grüße

Ihre Redaktion

1 Antworten

Schröderam 19.06.2009 | 06:01
Vielen Dank, das ist aber mal ne kompetente Anwort,(war nämlich im Beitrag für mich nicht ersichtlich, ob ein Hinterbliebener sich "es" auszahlen lassen kann.(natürlich abzügl. der staatl. Förderung)
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