Hallo Schröder,
man muss die Vererbungsregeln getrennt beachten: a) Vererbung innerhalb der Ansparphase und b) Vererbung in der Auszahlphase.
a) Grundsätzlich können angesparte Riester-Vermögen an Hinterbliebene ausbezahlt werden, dann aber abzüglich der staatlichen Förderung. Ehepartner erhalten die volle Summe, wenn das Geld gleich wieder in einen Riester-Vertrag gesteckt wird.
b) Stirbt der Inhaber einer Riester-Rentenversicherung, sind die Ansprüche auf eine lebenslange Rente verwirkt. Dagegen kann man sich mit einer Rentengarantie absichern (unseres Wissens nur bei Riester-Rentenversicherungen möglich). Eine solche Vereinbarung bewirkt, dass die Riester-Rente während der Garantiezeit auf jeden Fall an die Hinterbliebene(n) gezahlt wird.
Frage 1: Nein. Hinterbliebene erhalten nur die Sparsumme ohne staatliche Zulagen ausbezahlt.
Frage 2: Hinterblieben-Schutz bei Riester-Versicherungen bezieht sich auf Auszahlphase. Hier kann die Garantie Sinn machen, sie kostet allerdings Rendite.
Viele Grüße
Ihre Redaktion