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Experten-Antwort

Riester Rentenbezug ausserhalb EU

von Stefan7531.10.2012 | 18:56
1751 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Besitze einen Riesterrentenvertrag, mein Wohnsitz wird im Rentenalter ausserhalb der EU liegen. Wie werden meine staatlichen Zulagen und Steuervorteile verrechnet

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stefan,

wenn Sie Ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der EU /-EWR verlegen so handelt es sich um eine sogenannte "schädliche Verwendung".

Das hat zur Folge, dass Sie die erhaltenen Zulagen und eventuellen Steuervorteile zurückzahlen müssen.

Die Rückzahlung kann aber auf Antrag gestundet werden, wenn der Rückzahlungsbetrag mit mindestens 15% der Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag getilgt wird.

Für die Dauer der gewährten Stundung sind Stundungszinsen zu erheben. Diese betragen für jeden Monat 1,5%.

Die Stundung kann innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Bescheinigung für das Jahr, in dem die Voraussetzungen für die Rückzahlung eingetretten sind beim Anbieter beantragt werden.

Beantragen Sie die Stundung innerhalb der Jahresfrist, aber erst nach der Zahlung des Rückzahlungsbetrags, ist über die Stundung eines Rückzahlungsbetrags ein Bescheid zu erlassen und der maschinell einbehaltene und abgeführte Rückzahlungsbetrag rückabzuwickeln.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

icham 01.11.2012 | 07:42
Fragen Sie mal die ZfA: 03381/21 22 23 24 und Ihr Finanzamt.
Deutsche Rentenversicherung
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