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Riester-Renten/Fondsanlage/Tarifliche Kosten

von Evrim Devrim T.26.04.2007 | 17:39
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2006 habe ich ein Riester-Rentenversicherung abgeschlossen und dieser zwischenzeitlich als Fonds angelegt. Nun erhielt ich den Änderungsversicherungsschein, in dem Folgendes mitgeteilt wird: Versicherungsform: Altersversorgungsverträge-Zertifierungsgesetzes (AltZertG) nach Tarif R3kGD Tarifliche Kosten: Abschluß- und Vertriebskosten: 4,50 % jedes Beitrages und jeder staatlichen Zulage Kosten für die Vertragsführung: - vor Beginn der Rentenzahlung: 3,50 % jedes Beitrages und jeder staatlichen Zulage - In der Rentenzahlungszeit: 2,50 % jeder Rentenzahlung Kosten für die Verwaltung des Kapitals: 0,05 % der Summe aller bisher gezahlten Beiträge und uns zugeflossenen staatlichen Zulagen, für den 5.000 € übersteigenden Teil der Summe aller bisher gezahlten Beiträge und uns zugeflossenen staatlichen Zulagen 0,03 % zum Ende eines jeden Monats vor Beginn der Rentenzahlung. Sind die oben aufgeführten Angaben in Ordnung ? Ich wäre für jede Hinweis sehr dankbar und grüße allen ForumteilnehmerIn herzlich!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Beschwerdeadresse hat Ihnen user Amade ja freundlicher Weise bereits gegeben. Berichten Sie uns zu geg. Zeit über den Ausgang des Verfahrens.

Dass es gerade mittels Riester Produktkombinationen gibt, bei denen Dank Zillmerung letztlich wenig bzw. nichts von der Zulagenförderung übrig bleibt, ist nicht nur bei Ihnen der Fall – wie die hierzu in den verg. Wochen im Forum geposteten Einträge zeigen.

Wenn ich auch als Experte der gesetzlichen RV den ersteren Ausführungen von Amade nicht zustimmen kann, so darf es in der Tat als problematisch erachtet werden, dass man einerseits die umlagefinanzierte gesetzliche Rente für die Zukunft absenkt und zum Ausgleich dafür die erforderliche zusätzliche Altersvorsorge mit z.T. zu hohen Kosten verbunden ist.

Vielleicht hat sich aber auch der Autor nachfolgenden Artikels bereits auf der richtigen Spur bewegt.... http://www.message-online.com/71/mueller.htm und auch z.B. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter kostete übrigens nicht die Welt (bis zu max. 150 Euro lt. Stiftung Warentest) wohl aber die vom Anbieter Ihnen gegenüber vertraglich zugesagte Garantie der Auszahlung mindestens der eingezahlten Beiträge in der Auszahlungsphase.

Warten Sie deshalb zum einen die Stellungnahme zu Ihrer Beschwerde ab und lassen Sie sich ggf. bei einer verbraucherschutzzentrale ggf. die Wechselkosten etc. ausrechnen.

MfG

5 Antworten

Amadéam 26.04.2007 | 19:20
Nachdem der Finanzminister das Produkt „Kapitallebensversicherung“ mehr oder weniger zugrunde gerichtet hat und die Versicherungsunternehmen mit nicht nachvollziehbaren Renditeberechnungen und Versprechungen dazu das übrige getan haben, scheinen nun die Riester-Produkte dran zu sein. Sinn staatlich geförderter Vorsorge ist es mit Nichten, dass es Ihnen und den Vorsorgenden etwa später gut geht. Der Sinn all der Vorsorgebemühungen liegt für die Mehrzahl der Sparer vollkommen woanders: 1. Die Gesetzliche Rentenversicherung marschiert unaufhaltsam in Richtung Grundsicherung (= Leistung nach dem Bedürftigkeitsprinzip). Daran ändert auch die derzeitige gute konjunkturelle Lage nichts. Sie und die anderen Vorsorgenden werden daher versteckt dazu „angehalten“, zur Entlastung des Grundsicherungsträgers vorzusorgen. 2. Die Banken- und Versicherungswirtschaft hat einen nicht geringen Einfluss auf die politisch Handelnden. Der Wähler mit seiner Stimme kann dagegen nur sehr wenig beeinflussen 3. Der Gesetzgeber braucht die vielen Sparer, um Sie durch Kranken-, Pflegeversicherung und Finanzamt später kräftig zur Kasse zu bitten. Das ganze nennt man Umverteilung. Sie haben allerdings nun ein grottenschlechtes Produkt gewählt! Wir im Forum kennen nicht die Vertragsbedingungen. Daher kann man wenig zur Rechtmäßigkeit dieser Halsabschneider-Geschäftspolitik Ihres Anbieters sagen. Erwägen Sie, den Vertrag nicht mehr zu besparen oder den Anbieter zu wechseln. Direktversicherungen und die Riesterprodukte in Form eines Banksparplanes sind von den Gebühren her überschaubar. Schauen Sie mal hier nach: http://www4.cosmosdirekt.de/webapp/stat/SessionServlet?url=/inde… http://www.mvb.de/ Wie fängt man Mäuse? – Mit Speck! Wie fängt man Arbeitnehmer? – mit Zulagen und vermeintlichen Steuergeschenken!
Evrim Devrim T.am 26.04.2007 | 20:34
Ich kann nicht nachvollziehen, dass es in einem Sozialstaat wie Deutschland solche unsozialen Produkte durch die Gesetzgebung erlaubt werden! Ich bin sehr schockiert! Gibt es ein staatliches Kontrollgremium, das die Rechtsmäßigkeit solcher Vorgehensweise im Sinne der "freien Marktwirtschaft" überprüft ? Welche finanzielle bzw. finanztechnische (Verwaltungsgebühren, etc.) Nachteile können im Falle eines Wechselns des Anbieters entstehen ? Ich finde es sehr solidarisch, dass die Menschen gegen Ausbeutung nicht allein gelassen werden! Solch ein Forum wie dieses ist eine unverzichtbare Hilfestellung für diejenigen, die von „Elefanten“ als „Mäuse“ gesehen werden! Schließlich würde ein Nicht-Schwimmer im Ozean ertrinken!
Amadéam 26.04.2007 | 21:37
Die Zertifizierung ist KEIN Gütesiegel des Staates: http://www.vorsorgedurchblick.de/projekt01/side61.html&sid=b…
Evrim Devrim T.am 27.04.2007 | 09:06
Es stimmt, dass die Zertifizierung KEIN Gütesiegel ist, da der Anbieter dort als geprüft und zertifiziert anerkannt ist! Kommt das Bundesversicherungsamt für eine Beschwerde in Frage ?
Amadéam 27.04.2007 | 09:49
Für Beschwerden, die den Anbieter betreffen, wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht http://www.bafin.de/cgi-bin/bafin.pl
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