Hallo Südostasien,
durch die Aufgabe der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland, treten die Folgen der schädlichen Verwendung ein. Grundsätzlich sind dann alle erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen zurück zu zahlen. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass diese Praxis für einen Verzug innerhalb des Europäischen Union nicht mit der Freizügigkeit innerhalb Europas vereinbar sei. Bei Verzug innerhalb der EU bzw. EWR und Aufgabe der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, treten daher die Folgen der schädlichen Verwendung nicht mehr ein.
Wenn man, wie in Ihrem Fall, außerhalb der EU bzw. des EWR verzieht, treten die Folgen der schädlichen Verwendung nach wie vor ein. Allerdings müssen Sie die Zulagen und Steuervergünstigungen nicht sofort zurück zahlen. Auf Antrag wird Ihnen die Rückzahlung bis zum Rentenbeginn gestundet. Sollten Sie wieder nach Deutschland ziehen, brauchen Sie die Zulagen und Steuervergünstigungen grundsätzlich nicht zurück zahlen, da sie dann wieder der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen.