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Riester-Sparanteil + Zulagen

von Rechner18.01.2008 | 21:58
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3 Antworten

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Hallo, meine Frau und ich haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Kind A = 2 Jahre, Kind B = 6 Jahre. Meine Frau erhält noch ein 1 Jahr Kindererziehungszeiten gutgeschrieben und muss deswegen nur 60 Euro zahlen und bekommt dennoch 524 Euro Zulagen (2 x 185 + 154) - richtig? Ich verdiente 2007 36000 Euro und muss davon 3% erreichen (= 1080). Davon darf ich mir aber ebenfalls 524 an Zulagen (154 + 2x185) abziehen, so dass ich selbst nur 556 (1080 - 154 - 185 - 185) einzahlen muss. Stimmt es, dass ich die Kinderzulagen mir bei der Berechnung meines Sparanteils nur anrechnen darf, die Kinderzulagen selbst aber dann auf dem Riester-Konto meiner Frau landen? Zusatzfrage: Da meine Kleine im Mai 2009 4 Jahre wird, ist meine Frau dann nur noch "abgeleitet zulagenberechtigt". Dann muss sie nix mehr einzahlen und erhält dennoch die vollen Zulagen, selbst wenn ich nur noch einen Mindestbeitrag von 60 Euro zahle? Oder muss ich weiterhin 556 Euro zahlen, damit auch sie die Zulagen zu 100% erhält? Danke vorab für Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Jahr 2008 sind 4% Ihres Bruttoeinkommens als Mindesteigenbeitrag zu leisten. Da die Kinderzulagen in den Vertrag Ihrer Frau einfließen sollen, sind diese bei Ihnen, solange Ihre Frau unmittelbar zulagenberechtigt ist, nicht abzugsfähig(nur die Grundzulage). Erst nach Ablauf der 3 Jahre Kindererziehungszeit, also bei nur noch mittelbarer Berechtigung Ihrer Frau, sind sämtliche Zulagen bei Ihrem Eigenbeitrag abzugsfähig. Sie müssen dann 916 € zahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten.

2 Antworten

Schiko.am 19.01.2008 | 09:10
Dies sehe ich anders, muß aber nicht stimmen. Ein grundlage zur diskussion ist es allemal. Kommt hinzu, bin sicher, mancher user freut sich wenn verschiedenes nicht stimmt. Hauptsache aber"Rechner" erfährt richtiges. Und so sehe ich es. Sie müssen vom vorjahres brutto als un- mittelbar berechtigter 4% a/ 36.000 vor- jahresbrutto, euro 1440 zahlen. Ihre frau hat als mittelbar berechtigte einen eigenen vertrag abgeschlossen damit auch für sie 154 grundzulage gewährt wird, der sockelbeitrag von 60 euro entfällt. Von den 1440 sind 154 + 185+ 185 = 524 zulagen abzuziehen dadurch sinkt die EL. auf 916 euro. Steuerlich bringt der ihnen gemeinsam zustehende sonderausgabenbetrag von 2100 nichts, da die zulagen von 524 + 154= 678 die rechnerische steuererstattung übersteigt. Denkbar aber auch, die die 370 kinderzulagen werden auf den vertrag der ehefrau überwiesen, erhöht dieser betrag ihre eigenleistung auf 1286 euro. Man könnte sagen: Jacke wie Hose ? Bei 1440 jahresbeitrag errechnet sich eine förder- quote von 47,08 %. MfG.
Schiko.,am 22.01.2008 | 10:42
Es ist aber nicht verboten, wenn die kinderzulagen beim vertrag der ehefrau weiter verbleiben ? Vor allem deswegen, weil halt 154 für die spätere rente der ehefrau sehr wenig bei- trag sind. Dies meinte ich auch mit "Jacke wie Hose" MfG.
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