Im Jahr 2008 sind 4% Ihres Bruttoeinkommens als Mindesteigenbeitrag zu leisten. Da die Kinderzulagen in den Vertrag Ihrer Frau einfließen sollen, sind diese bei Ihnen, solange Ihre Frau unmittelbar zulagenberechtigt ist, nicht abzugsfähig(nur die Grundzulage). Erst nach Ablauf der 3 Jahre Kindererziehungszeit, also bei nur noch mittelbarer Berechtigung Ihrer Frau, sind sämtliche Zulagen bei Ihrem Eigenbeitrag abzugsfähig. Sie müssen dann 916 € zahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten.