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Riester - stimmt das so?

von riesterinteressiert28.10.2008 | 18:42
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Riesterrente und versuche mir ein klein bisschen Klarheit zu schaffen warum einem da viele so zuraten. Ich habe nun mal zusammengeschrieben, wie sich das für mich darstellt. Es ist sehr holzschnittartig, lässt von der Inflation über die Verzinsung und Zinseszins alles ausser Acht. Es geht nur um das Prinzip. Vielleicht könnten Sie sich das ja mal anschauen, irgendwie erscheint mir das alles nicht die Bindungen wert, die ich eingehen muss. Wie viel wird maximal gefördert? Was ist die ideale Rate? Es dürfen inklusive der Zulagen maximal 2100 € jährlich in den Vertrag fliessen. Mindestens müssen 4% Bruttogehalt Vorjahr abzüglich der Zulagen eingezahlt werden. Das ist dann die maximale Förderung. Den idealen Einzahlungsbetrag errechnet man daher, in dem man die 2100 € abzüglich der jeweiligen Förderung nimmt und dies dann durch 12 teilt. Bsp. Mann 30, Single, 30 000 € Mindestbeitrag : 1200 € - 154€= 1046€ : 12 = 87,16 € monatlicher Einzahlung um die volle Zulage gutgeschrieben zu bekommen Maximal dürfen 2100€ inkl. der Förderungen in den Vertrag fliessen. Das bedeutet im Klartext, dass er 2100 € von der EK-Steuer abziehen kann. Hat er also eine fiktionalen Steuersatz von 25%, dann wären das eine Steuerersparnis von 525€ / Jahr. damit deutlich höher als die Förderung. Diese 525€ werden dann nach einer Günstigerprüfung des FA auf das Förderkonto bezahlt. Um dies zu erreichen müsste er (2100-154€:12=) 162,16 monatl. in den Vertrag einzahlen? Schädliche Verwendung: Wenn er nun 20 Jahre spart, und dann das Geld braucht "schädliche Verwendung" müsste er 7400€ Steuerersparnis + 3080 Zulagen zurückzahlen? Angelegt hat er bis dahin aus eigenem, wenn auch unversteuertem Geld ca 40.000 €. HartzIV Sind die 10000 dann hartzIV sicher oder die 40 Die Rente: Dann geht es weiter, der gute Mann wird 60 - Auszahlung beginnt. Wenn er dann 60 ist und die Rente bekommt, die ja dann mit Riester 70% seines Gehaltes sein soll, mithin also 21000 € und er einen Steuersatz von ca 15% hat (fiktional) (alles sehr holzschnittartig, ich weiss, es geht auch nur darum einen Einblick zu bekommen) zahlt er also 10% weniger Steuern auf das ursprünglich angelegte Geld. Das sind, wiederum alle Finanzmathematik ausser Acht lassend, aufs Jahr gerechnet also 210 € oder im Monat 17.50 € die er sich gespart hat. Hab ich das so ungefähr richtig verstanden? Weil dann wirds ja wirklich -wenn überhaupt- erst interessant, wenn wenig Geld und viele Kinder. Danke für die Geduld und schönen Abend dominik

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Finanzamt prüft für Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzuges (ab 2008: 2.100 €) automatisch, ob im Einzelfall über die Zulage(n) hinaus eine weitere Steuererstattung zusteht. Diese Steuererstattung (die Differenz aus dem Steuervorteil und der Zulage) -im Beispiel: angenommener Steuervorteil: 525 € - 154 € (Grundzulage) = 371 € - fließt nicht direkt auf das Förderkonto, sondern wird im Rahmen der Einkommens- steuererklärung berücksichtigt/erstattet. Für die maximale Ausschöpfung der Riesterzulagen würde es ausreichen, 1046 € in den Fördervertrag einzuzahlen.

Bei sog. "schädlicher Verwendung" werden die im angesparten Vermögen enthaltenen Zulagen sowie die zusätzlichen Steuervorteile von Ihrem Anbieter einbehalten und an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zurückgezahlt. Darüber hinaus prüft das Finanzamt, ob die im ausgezahlten Kapital enthaltenen Zinsen, Erträge und Wertsteigerungen zu versteuern sind.

Das geförderte Altersvorsorgevermögen ist in der Ansparphase vor der Anrechnung auf Arbeitslosengeld II und auf Sozialhilfe geschützt.

Die Rentenleistungen aus einem Riestervertrag müssen im Alter voll versteuert werden. Ob Sie daraus tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt von der Höhe Ihrer gesamten Einkünfte im Alter ab (Überschreitung des steuerfreien Existenzminimuns).

Ihre Ansprechpartner: Ihr Finanzamt, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

8 Antworten

Schiko.am 29.10.2008 | 09:17
Statt sie zu kritisieren will ich nur im hinblick auf die steuerliche seite ein paar anmerkungen machen. Mit den erforderlichen mindestbeitrag bei 30.000 jahreseinkommen von 1200 im jahr sind sie auf der richtigen seite. Sind es weniger wird auch richtig genannte grundzulage geringer. Dies ist also insofern mit 1200 der richtige betrag der sich auch mit 1200 weniger zu versteuerndes einkommen-nicht steuer direkt abzug.- auswirkt Es steht überhaupt nichts dagegen wenn sie mehr einzahlen, bekanntlich erzeugen höhere beiträge auch für später höhere renten , dies gilt ja auch grundsätzlich bei einer klassischen lebensversicherung, hilft aber nicht bei einer risikoversicherung. Bei 52.500 brutto x 4 % sind es eben 2100, dies ist auch der höchstbetrag der das zu versteuernde einkommen vermindert, zahlen sie 3100 fallen 1000 steuerlich nicht ins gewicht. Bei 1200 ./. 154 1046 euro : 12 beträgt die von ihnen zu überweisende monatsrate 87,17, die grundzulage überweist das finanzamt an die ge- sellschaft. Mit eingang 1046 und 154 grundzulage ist der kreis wieder ge- schlossen. Bei 30.000 jahresbrutto errechnet sich das zu versteuernde so: 19,90 % Rentenversicherung-gesamtbeitrag hiervon 5970 hiervon 66% 3940 minus ½ von 5970 2985 sind steuerlich wirksam 0955 + 1500 kranken/pflegeversicherung + 0920 pauschbetrag ( pendlerpauschale, bei nachweis höher) + 0036 pauschale sonderausgaben ( kann auch höher sein) ------- 3411 abziehbar von 30.000 jahresbrutto = zu verst.einkommen. 26589 und 4744 jahressteuer plus soli. 1200 zu 100% absetzbarer riesterbeitrag zu verst.einkommen 25389 und 4384 verbleibende steuer plus soli. Von der Steuerersparnis mit ( 4744 ./. 4384) 360 muß ja das finanzamt 154 grundzulage an die gesellschaft überweisen, der restbetrag von 206 wird mit anderer erstattungsbeträgen positiv zu ihren gunsten verrechnet. Ohne es auszuweiten, bei späterer rente wird die riesterrente, ab 2040 jeweils mit hundert prozent steuerpflichtig. Meinetwegen 12.000 gesetzliche rente und 2400 riesterrente= 14.400 zunächst steuerpflichtig. Hiervon . absetzbar ca. 2.000 euro tatsächlich 12.400 zu versteuerndes einkommen, nach heutiger lage euro 908 steuer plus soli im jahr, 7664 existensminimum in 12.400 berücksichtigt. Übrigens- wird immer wieder behauptet- auch hier, die sonderausgaben müssen nicht beantragt werden, stimmt so nicht..Durch die ausfüllung von "Anlage AV" führt der sachbearbeiter des finanzamtes automatisch die günstigerprüfung durch. Errechnen sich zunächst 500 euro steuererstattung und die zulagen sind 2 x 154 (Beide ehepartner) und 2 x 185 ( Zwei Kinder) übersteigen mit 678 die zulagen die steuerlich errechneten 500, entfällt natürlich steuerrückerstattung, dies wäre ja auch eine doppel- förderung. Mit freundlichen Grüßen.
Pitam 29.10.2008 | 11:48
Erstmal ein Hallo Na , da haben sich ja zwei gefunden. Respekt !
Maria L.am 29.10.2008 | 13:18
Hallo! :) "Weil dann wirds ja wirklich -wenn überhaupt- erst interessant, wenn wenig Geld und viele Kinder." Da haben Sie die Sache gut auf den Punkt gebracht! Für Gut- und Besserverdiener lohnt das Modell nicht, auch wenn alle Welt das Gegenteil glaubt. Bei den Nachteilen haben Sie noch vergessen, daß eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, daß Riester-Renten zukünftig - so wie heute bereits Betriebsrenten - KV-/PV-pflichtig werden könnten. Die Förderbedinungen der Riester-Rente sind so renditeschädlich und die Vertragskosten in den meisten Fällen so hoch, daß die Förderung eher auf Seiten der Finanzbranche landet als Ihnen zugute kommt (ist jetzt auch holzschnittartig). Ich habe mich gründlich mit sämtlichen staatlich geförderten Vorsorgeformen auseinandergesetzt und bin zu dem Ergebnis gekommen, daß ich nichts von dem jemals mehr abschließen werde. Stattdessen betreibe ich jetzt regelmäßiges Ratensparen in Aktienfonds, auf lange Sicht (> 20 Jahre) ist das sehr renditeträchtig und weit weniger riskant, als allgemein angenommen wird. Meine Lieblings-website zum Thema: www.finanzuni.org Gruß, Maria L.
benedetto 17am 29.10.2008 | 13:29
SCHIKO muss beschäftigt sein.. sonst geht er seiner lieben GATTIN noch mehr auf den GEIST..... Salui B..... 17 ein Landsmann von SCHIKO
Beamtenh....am 29.10.2008 | 16:05
so wie ein gewisser skat
Schiko.am 29.10.2008 | 16:15
Junger mann, da irren sie aber gewaltig. Verbringe den halben tag in meinem zimmer mit fernseher und computer. Meine frau mit fernseher im wohnzimmer und einen fernseher im bügelzimmer. Dies sorgt seit jahrzehnten dafür, eine diskussion über fernsehprogramme tagsüber oder auch abends gibt es bei uns nicht. Lade sie gerne mal zu mir ein, adressennennung erfolgt auf wunsch. In meinem alter seiner frau, nach 51 jahren ehe ,auf den wecker zu fallen wäre ja wirklichkeitsfremd. Sie wissen doch , demenz etc. kommen noch oder sind schon vorhanden, da braucht mann die ehefrau. Noch fragen bitte ? Schade, dass meine maria dies technisch nicht bestätigen kann. MfG.
Schiko.am 29.10.2008 | 19:23
Wenn sie meinen , auch ihren schnabel wetzen zu müssen sei ihnen dies gewährt. Von blasen mögen sie was verstehen, von tun aber nicht viel. Sie glauben doch nicht wirklich, dass sich nach 51 jähriger ehedauer gerade der ehe- mann sich leisten kann seiner frau auf den wecker zu gehen. Bei mir schon deswegen ausgeschlossen, da ich mindestens fünf stunden im tag im eigenen zimmer mit ferseher und computer und mindestens 25 akten verbringe. Kommt hinzu, der fernseher im wohnzimmer wird fast ausschließlich von meiner frau, naturgemäß der im bügelzimmer gleichermaßen genützt, da gab es noch nie überflüssige diskussionen wer was anschauen darf. Filme oder gar fußball interessieren mich generell überhaupt nicht, da bleibt für anderes viel zeit. In meinem alter wo bereits altersstarrsinn besteht und sicher auch noch demenz sich eines tages einschleicht, muss man seine frau hegen und pfleglich behandeln. Dies fällt mir um so leichter, da wir keine geldsorgen mehr haben, dies war vor 20 /30 jahren an der tagesordnung bei fünf geburten meiner frau. Würde sie ja gern für ein paar tage zu mir einladen, damit sie vermutlich die meinung ändern könnten, sofern es ernstgemeint war. Zu denen die eine musterehe führen gehörte ich aber noch nie. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 29.10.2008 | 22:00
Schiko zweimal, ist mindestens einmal zuviel, manchen wird schon bei einmal übel. Maria L. aber zweimal ist für mich auch nur schlecht verdaulich, hoffe aber ich täusche mich mal wieder. Maria L. am 20.10.08 10:23 Uhr. "Riestern über Arbeitgeber doppelte B eitragspflicht KV + PV Auszahlung-Pensionskasse generell. Maria L. ( die zweite) am 29.10.08 zu"Riester-stimmt das so?" Bei den Nachteilen haben Sie noch vergessen, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass Riester-Renten zukünftig-so wie heute bereits Betriebsrenten-KV/PV-pflichtig werden könnten. Kann eigentlich dies verstehen, bei den derzeit fallenden aktienkursen. Im übrigen habe ich negativ nichts aufgeführt, folglich auch nichts vergessen. Mit freundlichen Grüßen,.
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