Einige wesentliche Nachteile:
Sie haben als Arbeitnehmer keine freie Anbieter-, Produkt- und Leistungsauswahl - der Arbeitgeber wählt das Produkt aus!; meistens ist kein Ehegattenvertrag aus nur abgeleitetet Förderung möglich; keine Vererbungsmöglichkeit des angesparten Kapitals; keine Wechselmöglichkeit mit Kapitalübertragung zu einem privaten Anbieter; durch Entgeltumwandlung wird die gesetzliche Rente gemindert.
Einige wesentliche Vorteile:
Für Sie als Arbeitnehmer beeinhaltet diese Art der Riester-Förderung ein Stück Bequemlichkeit, da Sie sich um nichts kümmern müssen, dies tut der Arbeitgeber für Sie; Angespartes Kapital ist "Hartz-IV"-sicher; Sie sparen durch Entgeltumwandlung Steuern und Sozialabgaben.
Um ggf. die volle Förderung zu erhalten, sind auch bei der betrieblichen Riester-Rente 4 % Ihres Vorjahreseinkommens einzuzahlen.
Aber Vorsicht: nicht alle Durchführungswege, die der Arbeitgeber auswählen kann, sind tatsächlich förderfähig! Eine Riester-Förderung gibt es nur in Fällen der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfond. Nicht dagegen bei Direktzusage oder Unterstützungskassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich zu näheren Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten an die Verbraucherzentrale zu wenden.