Hallo, ich bezog im vorigen Jahr ALG I. Von welchem beitagspflichtigen Vorjahreseinkommen muß ich den 4%tigen Eigenanteil errechnen: vom ALG I im Jahr 2008 oder von dem der Rentenversicherung gemeldetem Entgelt (80% des letzten Gehaltes)?
27.01.2009, 10:36
Experten-Antwort
Hallo Wolfgang,
maßgebendes Vorjahreseinkommen in Bezug auf die Riester-Förderung ist bei Bezug einer Lohnersatzleistung (Arbeitslosengeld, Krankengeld u.a.) die Höhe dieser Leistung und nicht das (fiktive) rentenversicherungspflichtige Einkommen.
27.01.2009, 10:40
von
Wolfgang
Danke für die Antwort
27.01.2009, 10:42
von
Kurt
hallo Experte, mir wurden andere Auskünfte seitens der RV erteilt. Maßgeblich ist der bescheinigte Betrag - Meldung an DRV, nicht das ausbezahlte ALG1
27.01.2009, 11:35
Experten-Antwort
Hallo Kurt,
dann war die bisherige Auskunft leider nicht korrekt.
§ 86 Abs. 1 Satz 2 EStG lautet folgendermaßen: "Werden bei einer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Person beitragspflichtige Einnahmen zu Grunde gelegt, die höher sind als das tatsächlich erzielte Entgelt, die Entgeltersatzleistung oder der nach § 19 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch als Arbeitslosengeld II ausgezahlte Betrag, ist das tatsächlich erzielte Entgelt, der Zahlbetrag der Entgeltersatzleistung oder der nach § 19 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch als Arbeitslosengeld II ausgezahlte Betrag für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags zu berücksichtigen."