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Riester und Elternzeit

von Larry24.02.2009 | 07:18
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11 Antworten

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hallo. wir habenletztes jahr ein kind bekommen und wollen jetzt mit der finanziellen absicherung beginnen. ich habe ein einkommen von ca. 32000 euro/jahr und keinen riester vertrag. meine frau bezieht seit 2008 elterngeld und will insgesamt 2 jahre zu hause bleiben. ist es richtig, dass sie den vertrag ohne eigenanteil aber mit der vollen förderung abschließen kann? was passiert nach den zwei jahren elternzeit? danke für ihre antworten!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Durch die Geburt des Kindes 2008 und die Erziehung des Kindes durch Larrys Frau ist diese in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 selbst (unmittelbar) riesterberechtigt. Der notwendige Beitrag um die Zulagen (154 und 300 Euro = 454 Euro) in voller Höhe zu bekommen richtet sich bei Arbeitnehmern nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres. Für die Zulagen für 2009 ist also das Einkommen 2008 entscheidend. Bis zu einem Verdienst von 12 850 Euro reicht für die vollen Zulagen der Mindestbeitrag von 60 Euro/Jahr. Ob Larry selbst riestert spielt dabei keine Rolle.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Mutterschaftsgeld und Elterngeld zählen hier nicht als Einkommen.

9 Antworten

Keith Moonam 24.02.2009 | 08:08
Es ist richtig, das ihre Frau unabhängig von Ihnen einen eigenen Riester-Vertrag abschliessen kann. Wenn das Kind im Laufe des Jahres 2008 geboren ist, besteht die Förderungsmöglichkeit über den Tatbestand Kindererziehung grundsätzlich für die Kalenderjahre 2008 bis 2011. Sofern Ihre Frau in diesen Jahren kein oder nur ein geringfügiges Einkommen erzielt, ist ein Mindesteigenbeitrag in Höhe des Sockelbeitrags von 60,00 EUR jährlich (das sind im Schnitt nur 5 EUR monatlich) zu leisten, um in den Genuss der vollen Zulagen (154 EUR für ihre Frau, 300 EUR für das Kind) zu kommen.
Larryam 24.02.2009 | 08:25
und ab 2011 wäre der "kinderbonus" von 300 euro dann wieder weg? oder läuft das dann irgendwie als eigenständiger vertrag für das kind weiter? soll ja hauptsächlich für unseren nachwuchs sein.
Keith Moonam 24.02.2009 | 08:33
Natürlich nicht. Aber sobald ihre Frau wieder berufstätig wird, beträgt der Altersvorsorgeaufwand (= Eigenbeitrag plus Zulagen) wieder 4 % des Bruttoverdienstes. Liegt das Bruttojahresentgelt z.B. bei 20.000 EUR, beträgt dieser dann jährlich 800 EUR minus Zulagen (154 + 300 = 454), so das der tatsächliche Aufwand ihrer Frau dann bei 346 EUR pro Jahr liegen würde.
Larryam 24.02.2009 | 08:48
besten dank für die schnellen und aufschlussreichen infos!!
no nameam 24.02.2009 | 08:48
Die Kinderzulage bekommt Ihre Frau übrigens (solange Sie immer die 4 % einzahlt oder eben in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes über Sie mittelbar zulagenberechtigt ist) solange sie für das Kind Kindergeld erhält (also bis zu dessen 18. Lebensjahr). Das läppert sich also, vor allem wenn noch ein Kind oder mehrere dazu kommen ;-)
@ no nameam 24.02.2009 | 08:55
Eine mittelbare Zulagenberechtigung liegt hier ausdrücklich nicht vor, denn User Larry hat gar keinen eigenen Riestervertrag. Dagegen gilt hier die unmittelbare (direkte) Zulagenberechtigung für seine Ehefrau zunächst aufgrund der Kindererziehung (bis 2011) und danach ggf. über die Berufstätigkeit.
no nameam 24.02.2009 | 09:02
Entschuldigen Sie, ich ging natürlich davon aus, dass "Larry" auch einen Riester abschließen will. Sinnvoll wärs ja allemal ;-)
Larryam 24.02.2009 | 09:03
also für mich lohnt sich das nicht wirklich. ich komme auf einen förderungssatz von 19% und ich muss mindestens so alt werden wie j. heesters um eine gute rendite zu haben. also ist meine meinung... ;-)
Larryam 24.02.2009 | 11:58
in 2008 wurde arbeitsentgelt, mutterschaftsgeld und elterngeld bezogen. zählt alles zum vorjahreseinkommen?
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