Durch die Geburt des Kindes 2008 und die Erziehung des Kindes durch Larrys Frau ist diese in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 selbst (unmittelbar) riesterberechtigt. Der notwendige Beitrag um die Zulagen (154 und 300 Euro = 454 Euro) in voller Höhe zu bekommen richtet sich bei Arbeitnehmern nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres. Für die Zulagen für 2009 ist also das Einkommen 2008 entscheidend. Bis zu einem Verdienst von 12 850 Euro reicht für die vollen Zulagen der Mindestbeitrag von 60 Euro/Jahr. Ob Larry selbst riestert spielt dabei keine Rolle.