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Experten-Antwort

Riester und EM-Rente

von Walter R.25.05.2014 | 10:00
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte eine Erwerbsminderungsrente und übe seitdem keine Beschäftigung mehr aus. Ein Mitarbeiter meiner Hausbank hat mich wegen einer neu abzuschliessenden "Riester-Rente" angesprochen. Angeblich könnte ich hier mit einem Mindesteigenbeitrag von 5 EUR monatlich (60 EUR jährlich) die volle staatliche Zulage von 154 EUR jährlich erhalten. Nach 10 Jahren (bis dahin erreiche ich die Regelaltersgrenze) wären dann meine eigenen 600 EUR durch die 1.540 EUR Zulagen zu einem kleinen Vermögen in Höhe von 2.140 EUR plus Zinsen angewachsen. Über dieses Geld könnte ich zudem in einer Summe sofort verfügen, weil die hieraus errechnete monatliche Rente zu gering wäre. Frage an den Experten: Stimmt das wirklich, oder wo liegt der Haken? Vielen Dank im Voraus, Walter.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr R.,

erste Voraussetzung wäre, dass Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen. Die mtl. Beitragshöhe von 5 Euro ist nur zutreffend, sofern Ihre Rente brutto einen Betrag von mtl. ca. 445 EUR. nicht übersteigt, Ansonsten wären 4% Ihrer Vorjahresrente - 154 EUR. : 12 als monatlicher Eigenbeitrags zu leisten. Die vollständige Kapitalauszahlung ist nur dann Zulagenunschädlich, sofern das auszuzahlende Gesamtkapital 1% der maßgeblichen mtl. Bezugsgröße (z.Z. 2.765 EUR) nicht übersteigt.

Bei Bezug einer Rente wegen teilw. Erwerbsminderung funktioniert das ganze nur über die mittelbare Zulagenberechtigung über den Ehepartner. Dann reichen in der Regel auch die 5 EUR. Mindesteigenbeitrag.

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2 Antworten

zeldaam 25.05.2014 | 12:16
Hallo Walter, also der erste Haken ist bereits bei der Förderung zu sehen: Wenn Sie mit 5 Euor monatlich die volle Zulage von 154 Euro zu bekommen , darf Ihre Jahresbrutorente max. 5350 Euro als mtl. max. rund 415 Euro monatlich betragen. Liegt Ihre Rente darüber, dann erreichen Sie mit Ihren 5 Euro mtl. nicht mehr den geforderten Mindesteigenbeitrag von 4 % Ihres Vorjahresbruttos abzüglich der Förderung. Außerdem ist es schon bezeichnend, wenn die Bank selbst keine eigene Verzinsung mehr einrechnet, also nur das nach 10 Jahren auszahlen will, was Sie und der Staat eingezahlt haben. Also quasi nur das, was Sie Ihnen garantieren muss. Also 10 Jahre zinsfrei Geld für die Bank. 10 Jahre vor dem Rentenbeginn würde ich mir übrigens maximal noch einen Riester- Banksparplan "andrehen " lassen. Und endlich, Riester ist eigentlich als Rentenergänzung gedacht und nicht zum einmaligen Vermögensaufbau. In sofern geht die Denkweise der Bank auch in diesem Punkt ziemlich am Ziel vorbei. Sollte die Bank doch etwas erwirtschaften, dann kommen Sie vielleicht doch in den mtl. Auszahlungsrythmus. MfG zelda
Maier IIam 25.05.2014 | 14:18
Und sollte Ihre zu erwartende Altersrente nicht ausreichend sein,so dass Sie Grundsicherung zusätzlich beantragen müssen,dann wird die Riester-Rente voll angerechnet.
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