Nein. Die Garantieverzinsung von z.Z. 2,25 % gilt für alle Lebensversicherungen und wird nicht durch die Mindestbedingung für die Zertifizierung eines Riestervertrages ausgehebelt.
Die Garantie, dass mindestens das eingezahlte Kapital plus Zulagen am Ende der Sparphase vorhanden sein und für die Alterssicherung zur Verfügung stehen muss, wurde aufgenommen, weil auch Fondssparpläne in den Kanon der Riesterprodukte mit aufgenommen wurden. Bei den Fonds ist es aber nicht Usus, dass zum Ende einer vorher fest definierten Laufzeit (hier bis zum Rentenalter) das Fondsergebnis positiv ist.