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Experten-Antwort

Riester und Pflegeversicherung

von Corinna Rahner23.09.2011 | 17:50
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Hallo, ich bin seit 2010 über die Pflegeversicherung meiner Mutter rentenversichert. Vorher hatte ich meinen Riestervertrag als Huckepackvertrag über meinen Mann abgeschlossen und nur die Zulagen wurden auf meinen Vertrag eingezahlt. Muss ich jetzt selbst einen Eigenbeitrag zahlen ? Wenn ja wie hoch ? Richtig sich der Beitrag nach der Pflegestufe meiner Mutter ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Als Rentenversicherungspflichtige müssen Sie einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4 % der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung im jeweiligen Vorjahr entrichten, abzüglich der Ihnen jeweils zustehenden Zulagen (z. B. Grundzulage = 154 Euro), mindestens aber 60 Euro im Jahr.

Beitragspflichtige Einnahmen sind bei nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen gem. § 166 Abs. 2 SGB VI gestaffelt nach der jeweiligen Pflegestufe und nach Anzahl der jeweiligen Pflegestunden (z. B. bei Schwerstpflegebedürftigen 80 % der Bezugsgröße bei mind. 28 Stunden Pflege in der Woche). Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich einen Beratungstermin bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, da die Daten zur Berechnung Ihres Riesterbeitrags nur dort für Sie abrufbar sind.

Hier noch eine Information am Rande, falls Sie irgendwann nicht unmittelbar riesterberechtigt sein sollten: Zurzeit liegt ein Gesetzentwurf vor, wonach ab dem Jahr 2012 auch die mittelbar zulageberechtigten Riester-Sparer („Huckepack“) stets einen Eigenbeitrag von 60 Euro im Jahr einzahlen müssen, um die volle Zulage zu erhalten.

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