Riesterverträge sind Hartz IV und Insolvenz geschützt (?).
Es müsste doch möglich sein im Rahmen des nicht pfändbaren Betrages (dieser Betrag steht ja dem Zahlungspflichtigen zur freien Verfügung) einen neuen Vertrag abzuschließen bzw. einen bestehenden Vertrag zu bedienen.
Liege ich da falsch?
26.11.2009, 14:31
Experten-Antwort
Hallo Michael K., Ihre Frage betrifft nicht die Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung. Bzgl. Ihrer Frage zu "Hartz IV" können wir Ihnen den Hinweis auf die entsprechende Vorschrift im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geben. Dem § 11 Abs. 2 Nr. 4 SGB II ist zu entnehmen, daß geförderte Altersvorsorgebeiträge, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nicht übersteigen, von Einkommen abzusetzen sind. Gruß Expertin
26.11.2009, 17:52
von
andjessi
Zitat: "Das ist Ihr Expertenforum zu allen Fragen der persönlichen Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, persönliche Vorsorge)"
Warum sollte diese Frage hier also nicht gestellt werden?
28.11.2009, 08:06
Experten-Antwort
Aus Sicht der DRV ist es keinem Menschen verboten einen Riester- oder auch anderen Vorsorgevertrag beliebiger Art zu bedienen.
Ob das nach einer Privatinsolvenz sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt und kann pauschal nicht beantwortet werden.
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