Hallo Michael K.,
Ihre Frage betrifft nicht die Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung. Bzgl. Ihrer Frage zu "Hartz IV" können wir Ihnen den Hinweis auf die entsprechende Vorschrift im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geben. Dem § 11 Abs. 2 Nr. 4 SGB II ist zu entnehmen, daß geförderte Altersvorsorgebeiträge, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nicht übersteigen, von Einkommen abzusetzen sind.
Gruß Expertin