Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo,
die erste Frage ist schwer zu beantworten, da niemand in die Zukunft sehen kann. Die Deutsche Aktuarvereinigung geht zur Zeit davon aus, dass für die "Restverrentung" ca. 10 bis 20 Prozent des Kapitals bei Leistungsbeginn zurückgelegt werden müssen.
Die zweite Frage beantworten das BMF-Schreiben vom 30.1.2008 recht eindeutig. In den Randziffern 22 ff wird u. a. auch das Thema "Vererbung" angesprochen.
Zur ersten Frage: Nein!
Zur zweiten Frage: Es widerspricht der Intention, da ein Vererben (=Beitragsrückgewehr) laut o. g. BMF-Schreiben ausgeschlossen ist.
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