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Riester und Rürup

von Peter Podschuß03.03.2008 | 14:41
1043 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie läuft die Verrentung von Riester-Investmentsparplänen ab dem 85. Lebensjahr? Gibt es Vorschriften, wie hoch der Anteil der Vermögensentnahme bis zum 85. Lebensjahr sein darf oder welcher Anteil des Vermögens zur Verrentung übrig bleiben muss? Verschiedentlich war zu lesen, dass es Rürup-Renten auf mit Beitragsrückgewähr für den Todesfall während der Ansparphase geben soll. Stimmt das oder widerspricht das nicht der ursprünglichen Intention, die private Rürup-Rente analog zur gesetzlichen Rentenversicherung zu gestalten?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 03.03.2008 | 16:49

Hallo,

die erste Frage ist schwer zu beantworten, da niemand in die Zukunft sehen kann. Die Deutsche Aktuarvereinigung geht zur Zeit davon aus, dass für die "Restverrentung" ca. 10 bis 20 Prozent des Kapitals bei Leistungsbeginn zurückgelegt werden müssen.

Die zweite Frage beantworten das BMF-Schreiben vom 30.1.2008 recht eindeutig. In den Randziffern 22 ff wird u. a. auch das Thema "Vererbung" angesprochen.

Moderatoren-Antwortam 04.03.2008 | 14:21

Zur ersten Frage: Nein!

Zur zweiten Frage: Es widerspricht der Intention, da ein Vererben (=Beitragsrückgewehr) laut o. g. BMF-Schreiben ausgeschlossen ist.

2 Antworten

Schiko.am 03.03.2008 | 15:15
Meinen sie wirklich das 85. lebensjahr-entschuldigen sie meinen hinweis, ist ja keine hilfe für sie. MfG.
Peter Podschußam 04.03.2008 | 14:00
Leider passen die Antworten nicht zu meinen Fragen.
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