Eine direkte Zulagenberechtigung besteht für Selbständige nur dann, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Bezieher eines Existenzgründungszuschusses ( Ich-AG ) unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung kraft Gesetzes und sind demzufolge auch unmittelbar Zulagenberechtigt.
Dem gegenüber sind Bezieher eines Gründungszuschusses - Nachfolgeregelung der Ich-AG - nicht grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Frage der Versicherungspflicht beurteilt sich in diesen Fällen vielmehr nach den allgemeinen Regelungen im Sozialgesetzbuch zur Versicherungspflicht.
Insoweit empfiehlt es sich heute grundsätzlich ein persönliches Beratungsgespräch bei einer in Ihrer Region gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle wahrzunehmen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
Sofern eine Versicherungspflicht zu verneinen ist, liegt gegebenenfalls nur noch eine mittelbare Zulagenberechtigung vor.