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Riester und Selbständigkeit

von Werner10.01.2008 | 13:34
1172 Ansichten
2 Antworten

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Einer meiner Kunden hat einen bestehenden Riester Vertrag. Zum 01.01.08 hat er sich selbständig gemacht und erhält eine Förderung vom Arbeitsamt. Nachdem die Ich AGs abgeschafft wurden,ist das wohl die neue Form der Förderung. Besteht für diesen Personenkreis überhaupt Versicherungspflicht in der GRV, wie vorher bei der Ich AG? Falls nicht, besteht dann nur noch mittelbar Zulagenberechtigung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine direkte Zulagenberechtigung besteht für Selbständige nur dann, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Bezieher eines Existenzgründungszuschusses ( Ich-AG ) unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung kraft Gesetzes und sind demzufolge auch unmittelbar Zulagenberechtigt.

Dem gegenüber sind Bezieher eines Gründungszuschusses - Nachfolgeregelung der Ich-AG - nicht grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Frage der Versicherungspflicht beurteilt sich in diesen Fällen vielmehr nach den allgemeinen Regelungen im Sozialgesetzbuch zur Versicherungspflicht.

Insoweit empfiehlt es sich heute grundsätzlich ein persönliches Beratungsgespräch bei einer in Ihrer Region gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle wahrzunehmen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Sofern eine Versicherungspflicht zu verneinen ist, liegt gegebenenfalls nur noch eine mittelbare Zulagenberechtigung vor.

1 Antworten

Markusam 10.01.2008 | 17:59
Hallo Werner, falls Ihr Mandant zu einem nach § 2 SGB VI versicherungspflichtigen Personenkreis gehört, könnte weiterhin ein unmittelbarer Förderanspruch bestehen. Ansonsten ist nur noch ein mittelbarer Anspruch denkbar, allerdings müsste hierfür ja der Ehepartner unmittelbar berechtigt sein. MfG Markus
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