Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht u.a. auf Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes die Versicherungsunternehmen. Dies soll gewährleisten, dass die Verträge erfüllt werden.
Die von Ihnen genannte Vorschrift ist ein Teil der maßgebenden Vorschriften, der ggf. anzuwenden ist, wenn das (Versicherungs-)Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.
Unter anderem ist trotz der Aufsicht, der die Unternehmen unterstehen, vor Vertragsabschluss vom Riestersparer der Aspekt der dauerhaften Leistungsfähigkeit des Vertragspartners zu berücksichtigen, da auch Versicherungsunternehmen unterschiedliche Vermögenslagen aufweisen und sich daraus unterschiedliche Auswirkungen ergeben können.