Nach dem aktuellen Recht können Sie ein Riesterkapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Inclusive der Zulagen.
Eine Entnahme wie bis 2007 rechtlich geregelt gibt es in dieser Form nicht mehr.
Allerdings könnte das Kapital entnommen werden, wenn Sie den Vertrag kündigen und Nachweisen, dass Sie in im Rahmen von Wohnriester Wohneigentum schaffen möchten. Diese Gelder müssten dann später als "Riesterrente" voll nachgelagert besteuert werden. --> Thema Wohnriester hier auf dieser Seite nachlesen bzw. bei Google eingeben
Sie können um diese Besteuerung zu umgehen spätestens bei Eintritt der Altersrente/Regelaltersgrenze Ihr Wohnförderkonto ausgleichen. Sogar zu besseren Konditionen (70% der Steuerschuld müssen nur zurückgezahlt werden).
Fraglich sollte für Sie sein, ob sie den bestehenden Vertrag kündigen können oder wegen der wohnwirtschaftlichen Entnahme weiterführen können. Dies sollten Sie über Ihren Anbieter abklären.
Dabei stellt sich die Frage was haben Sie als Riesterrente ?
- Banksparplan
- private Rente
- Fondssparplan
Bei einem Banksparplan wird es wohl als Verbraucher einfach sein dieses Kapital für den Bau aufzulösen, da in der Regel keine Abschlußgebühren und Verwaltungskosten fällig waren.
Aber bei einer privaten Rente. --> Abschlußgebühren, Verwaltungskosten überlegen Sie sich bitte, ob ein Auflösen des Vertrags für Sie günstig ist --> Rückkaufwert !!!
Bei Fondsprodukten die Sie als "Riesterrente" gekauft haben, sollte der aktuelle Stand / Wert der Aktienfonds beachtet werden.
Sie sollten hierzu eine gesonderte Beratung in Anspruch nehmen, die die Nutzung des Riesterkapitals mitberücksichtigt.
Natürlich vom Anbieter bzw. Anbietern und ggfls. von der Verbraucherzentrale.