Hallo Kaffeepause,
Sie haben sich recht gut informiert.
Ich vermute mal, daß Sie einen Riester-Fondssparplan abgeschlossen haben (oder abschließen wollen), da haben Sie sich das geringste Übel ausgesucht.
Schädliche Verwendung und Toskana: ich wäre vorsichtig bei dem Versuch, dem deutschen Finanzminister ein Schnippchen zu schlagen. Zurückgezahlt werden muß die gesamte Förderung aus Zulagen und Steuerförderung und zusätzlich versucht das Finanzamt, mit einer Besteuerung der fiktiven Steuerförderung (die Sie aber zurückzahlen müssen) auch alle Erträge einzukassieren, die Sie über die Jahre mit Hilfe dieser Förderung erzielt haben. Letzterer Punkt ist völlig unbekannt, ich habe ihn aus folgendem Dokument erschlossen:
http://www.ifl-online.de/service/bmf_05-08-2002.pdf
Sehen Sie sich das Rechenbeispiel auf S. 38ff an.
Bei Verzug ins Ausland wird die Rückzahlung gestundet und ist mit 15% des Rentenbetrags zurückzuzahlen, bis die Schuld getilgt ist. Ich wäre mir da nicht so sicher, ob es bei zukünftig vielleicht vielen Toskana-Riester-Rentnern nicht zu einer Anhebung dieses Satzes kommt.
Die Ehegatten- und Hinterbliebenenregelungen sind so wahnsinnig kompliziert (typisch deutsch), daß ich sie mir im Detail nicht reinziehen will. Sie haben insoweit recht, daß ein Ehepartner die Förderung auf einen eigenen Riester-Vertrag übernehmen kann (sofern zum Zeitpunkt Ihres Todes ein überlebender Ehepartner vorhanden ist). Bei der Übertragung der Ansprüche fallen vermutlich Kosten an. Bei Tod während des Rentenbezugs geht der Ehepartner aber meines Wissens leer aus - es sei denn, es wurden renditeschädliche Garantiezeiten vereinbart (die sind aber dann fix und reichen nicht unbedingt bis zum Tod des Ehepartners - und evt. Erben gehen leer aus).
Geringe Erträge und "sichere" Produkte. Der für mich ausschlaggebende Punkt ist, daß ich überzeugt bin, bei Ansparung nur des Eigenbeitrags bei hoher Sicherheit höhere Erträge zu erzielen, als mit allen staatlichen Fördervarianten möglich ist (durch freies Ratensparen in Aktienfonds über mind. 20 Jahre) - und das trotz Abgeltungssteuer.
Was gemeinhin als "sicher" gilt, ist doch oft gar nicht sicher. Die Beitragserhaltungsgarantie z.B. sichert die NOMINALE Rückzahlung der Eigenbeiträge und Zulagen. Was habe ich davon, wenn das vielleicht nur ein Drittel oder weniger der ursprünglichen Kaufkraft beinhaltet? Inflationssicherheit erreiche ich nur mit Beteiligungspapieren, nicht mit Forderungspapieren aller Art, wozu auch die beitragsgesicherten Rücklagen gehören (bei Riester-Fondssparplänen wird das wohl meist über Rentenfonds abgedeckt).
Politisches Änderungsrisiko: ich halte das bei allen staatlich geförderten Produkten für weitaus höher als bei freiem Kapital. Der Grund ist einfach: freies Kapital ist eben frei und schneller ins Ausland zu bringen als in Verträgen gebundenes Kapital. Um verstärkte Kapitalflucht zu vermeiden, wird kein Finanzminister hier so gnadenlos zuschlagen können wie beispielsweise 2004 bei den Betriebsrentnern.
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Gruß,
Maria L.