Nun dann machen wir halt ein neues Thema auf.
Frage an Experte: Ein Riestervertrag ist bekanntlich auf den Ehepartner übertragbar bei Tod in der Aufschubphase einschließlich aller Zulagen des Staates. Muß der Ehepartner nun vor Ableben schon einen Riestervertrag haben oder genügt der Abschluß nach Eintritt des Todesfalles und ist es dann ein Unterschied ob der Ehepartner mittelbar oder unmittelbar Anspruchsberechtigt ist???
18.11.2008, 13:42
von
Clarus
18.11.2008, 13:57
Experten-Antwort
18.11.2008, 14:17
von
Vorsicht
Es gibt keinen "unmittelbaren" Vertrag!! Nur eine unmittelbare Förderberechtigung!
Selbst wenn der hinterbliebene Ehegatte zunächst nicht unmittelbar förderbrechtigt ist und noch keinen Vertrag hat, sollte er einen grundsätzlich förderfähigen (zertifizierten) Riester-Vertrag abschliessen, um das im Vertrag des Verstorbenen angesparte Vermögen (incl. Zulagen) auf diesen übertragen zu lassen.
MfG