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Experten-Antwort

Riester: Vorjahreseinkommen bei Befreiung von der RV-Pflicht

von MarkG03.03.2017 | 13:13
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1 Antworten

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Guten Tag, ich war in 2016 und noch bis einschließlich Januar 2017 von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit und stattdessen in entsprechender Höhe beitragspflichtiges Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks. Ich werde in Kürze wieder gesetzlich rentenversicherungspflichtig beschäftigt sein und möchte einen aus Vorzeiten bestehenden Riester-Vertrag wiederbeleben. Wie hoch ist das der Berechnung des Mindesteigenbeitrages in 2017 zugrundezulegende Vorjahreseinkommen aus 2016? - Null, weil keine Rentenversicherungspflicht in 2016 bestand, mit der Folge, dass nur der Sockelbetrag (bei zwei vorhandenen Kindern sind dies 60 Euro) zu leisten ist? Oder wird das "eigentlich" rentenversicherungspflichtige, in 2016 nur befreite Entgelt bis zur Bemessungsgrenze zugrunde gelegt? Oder gilt etwas anderes? Vorab vielen Dank für die Antwort + freundliche Grüße MarkG

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MarkG,

in Ihrem Fall würde der Sockelbeitrag zum Zuge kommen.

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