Riester vorzeitig kündigen wegen Selbständigkeit

von
Knallwussel

Ich möchte meinen Riestervertrag wegen meiner Selbständigkeit vorzeitig kündigen. Laut Angaben habe ich cirka 1300 € angespart. Ich möchte nun wissen wie hoch die tatsächliche Auszahlung ist,da einige sagten ich müsse glücklich sein wenn ich davon 300€ bekomme ?? Kann das stimmen?

von
Vorsicht

Hallo!

1. Bloß nicht kündigen!!! Sondern stehen lassen und den Vertrag sozusagen RUHEN lassen.

2. Weiterzahlen würde auch gehen, nur daß der Staat dann ggf. nichts einzahlt.
ABER: Sind Sie verheiratet? Wenn ja, was macht Ihre Frau/Ihr Mann?

3. Aussagen, was aus x wird und wieviel Kosten da abgegangen sind, kann man hier nicht geben.

MfG

Experten-Antwort

Dieses Thema wurde gerade von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aufgegriffen. Schauen Sie doch einmal hier:
http://www.vz-bawue.de

von
Maria L.

Hallo,

genaue Zahlen kann ich Ihnen auch nicht nennen.

Aber: bei "schädlicher Verwendung" eines Riester-Vertrags müssen Sie alle Zulagen zurückzahlen, die Sie erhalten haben. Diese werden vor der Auszahlung an Sie bereits abgezogen. Zusätzlich kommt aber ggf. bei der nächsten Steuererklärung auch noch das Finanzamt und zieht Ihnen zusätzlich noch alle Steuervorteile ab, die Sie jemals auf den Riester-Vertrag erhalten haben. Und dann gibt es noch einen zusätzlichen Steuerabzug, der Ihnen pauschalisiert auch alle Zinsen abnehmen soll, die Sie mit Hilfe der Zulagen und Steuervorteile erwirtschaftet haben.

Sehen Sie sich hierzu ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an (S. 42, Ziffer 140/141):

http://www.slpm.de/rechtliches/BMF20080205.pdf

Dort wird ein Beispiel aufgeführt, aus dem hervorgeht, daß der Steuervorteil, den Sie jahrelang genossen haben (sofern bei Ihnen die Zulagen nicht höher waren), nun von Ihnen versteuert werden muß, OBWOHL Sie genau diese Steuervorteile komplett zurückzahlen müssen!

Die Abschlußkosten, die bei Abschluß des Riester-Vertrags von Ihnen bezahlt werden mußten (auf einige Jahre verteilt), erhalten Sie meines Wissens auch nicht zurück, auch nicht anteilig.

Mit anderen Worten: Sie hätten ein riesengroßes Verlustgeschäft gemacht. Wenn Sie den Vertrag ruhend stellen, gewinnen Sie aber auch nicht viel. Dann entfallen zwar die genannten Rückzahlungen, aber fortan wird Ihr Kapital noch schlechter verzinst als vorher (von der Vertragsgestaltung abhängig) und dämmert so vor sich hin, bis Sie es teilweise als Riesterrente wiedersehen.

Der Link-Hinweis des Experten macht es deutlich: "Beispiele zeigen: die Kosten eines Vertrages können über die gesamte Laufzeit leicht das Dreifache der gesamten Förderung inklusive der Steuervorteile aufzehren."

"Dass bei einem Anbieterwechsel 88 Prozent der eingezahlten Beiträge aufgrund von Vertragskosten verschwunden sind, ist ein Skandal."

Also: die staatliche Förderung dient der Förderung der Finanzbranche, nicht der Förderung der Altersvorsorge.

Es wäre besser gewesen, Sie hätten niemals einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Aber da man hinterher ja immer schlauer ist, sollten Sie sich vor der Kündigung ausrechnen lassen, wie hoch Ihr Rückzahlungsbetrag jetzt wäre und wie hoch der voraussichtliche Rentenanspruch. Und dann können Sie abschätzen, ob Sie bei einer alternativen Anlage des Rückzahlungsbetrags im Endeffekt trotzdem eine bessere Rendite erwarten können als beim Ruhendstellen des Vertrags.

Gruß,
Maria L.

von
Schiko.

Schon zweimal in den letzten tagen hat Maria L. in bekannter manier
zugeschlagen, diesmal kann ich nicht schweigen.

Natürlich werden bei " schädlicher verwendung" die bisher ver-
rechneten zulagen storniert. Dies vermindert logischerweise den
guthaben saldo, wie dies auch bei barabhebung vom konto der fall
ist.
Dies gilt sinngemäß auch für erhaltene steuerbeträge, sofern
der errechnete erstattungsbetrag die höhe der zulagen üb er-
steigt. Jedes beitragsjahr erfolgt hier die alternativ berechnung.

Nur selten ist dies der fall, da vor allem bei geringen monats-
verdienst überhaupt keine steuer anfällt.

Auch bei anderen verträgen werden in der regel die abschluss-
kosten- auch nicht anteilig - , erstattet.

Bin sicher, es gilt keinesfalls als regel, dass bei anbieterwechsel
88 prozent der eingezahlten beiträge aufgrund von vertrags-
kosten "VERSCHWUNDEN"- man beachte die wortwahl - sind.

Die staatliche föderung dient der finanzbranche, nicht der för-
derung der altersvorsorge., Entschuldigung -.hirnrissig- .

Dies könnte genau so gut von "Lafontaine sein"

Natürlich werde ich diese zeilen dem arbeitsministerium zuleiten,
werde damit der bezeichnung " verpetzer" gerecht.

Mit freundlichen Grüßen.

von
Realist

Bei vorzeitiger Auflösung MEINES Riester-Vertrages würden pauschal 150 Euro Stornokosten einbehalten - mehr nicht! Und dass die Zulagen im Kündigungsfall erstattet werden müssen, sollte eigentlich selbstverständlich sein!
Es wurden übrigens schon mehrere gerichtliche Einzelfallentscheidungen getroffen, wonach selbst 150 Euro Stornokosten nicht verlangt werden durften. Aber das nur am Rande!

Zur Zeit ist mein Vertrag beitragsfrei gestellt und "verschlingt" sage und schreibe 1,20 Euro (Eineurozwanzig) pro Jahr an Verwaltungskosten. DAS können Sie glauben oder auch lassen, Frau Hobby-Finanzexpertin!

von
Realist

Sie sollten sich vielleicht einmal Ihre Vertragsbedingungen durchlesen. Dort steht im Allgemeinen drin, wie hoch die Stornokosten sind!

Ich müsste pauschal 150 Euro an Stornokosten bezahlen, völlig unabhängig von Laufzeit und Guthaben. Die bisher erhaltenen Zulagen müssen selbstverständlich ebenfalls erstattet werden!

von
Maria L.

Hallo Schiko.,

wieso soll ich Ihre persönliche Polemik eigentlich immer ertragen, sind Sie nicht in der Lage, sachbezogen zu argumentieren?

Es ist ein Fakt, daß die staatliche Zulagenförderung in vielen Fällen vollständig von den Kosten der geförderten Verträge aufgezehrt wird. Somit ist meine - zugegeben Zuspitzung - daß nicht die Altersvorsorge, sondern die Finanzbranche gefördert wird (von unseren Steuergeldern!), sachlich zutreffend.

Gruß,
Maria L.

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