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Riester vs Betriebliche

von Vielsparer10.01.2010 | 12:32
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8 Antworten

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2010 will ich meine Altersvorsorge voranbringen. Riester hab ich schon. Jetzt will ich evtl. noch eine Betriebsrente abschließen, da mein neuer Chef was dazu bezahlt. Frage: Kann ich Riester (bislang 2.100 pa) und Einzahlungen in die Betriebliche (Höhe noch unbekannt) steuerlich absetzen? Und wenn ja, wie nennen sich die Posten und gibt es Höchstbeträge? Danke für Antworten und schönen Sonntag.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Vielsparer,

bei der Riesterrente kann der sog. zusätzliche Sonderausgabenabzug ( bis max. 2100,- € jährlich ) steuerlich geltend gemacht werden. Die zusätzliche Steuerermäßigung wird nur dann durchgeführt, wenn der zusätzliche Sonderausgabenabzug günstiger ist als der Zulagenanspruch. Das Wohnortfinanzamt stellt in diesen Fällen die über dem Zulageanspruch hinausgehende Steuerermäßigung fest.

Der Staat fördert den Aufbau von Betriebsrenten mit erheblichen Steuer- und Beitragsersparnissen bzw. durch Zulagen. Dabei kommt es aber wesentlich auch auf den gewählten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge an. Damit Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können, empfehlen wir Ihnen, die Broschüre "Zusätzliche Altersvorsorge" ( Stand Januar 2009 ) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de aufzurufen. Die Broschüre steht auch als Download zur Verfügung. Unter der Rubrik betriebliche Altersversorgung sind die unterschiedlichen Förderungswege verständlich beschrieben. Anschließend klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber bitte den in Frage kommenden Durchführungsweg.

7 Antworten

Wenigwisseram 11.01.2010 | 10:59
Hallo, Fragen zum Steuerrecht ( Freibeträge,Posten,Höchstbeträge ) sind eindeutig nicht Sinn dieses Forums.Wenden sie sich hierzu bitte an die dafür zuständigen Stellen.In Deutschland sind die Finanzämter in Sachen Steuern die Ansprechpartner.
Kollektoram 11.01.2010 | 12:46
Sie können beides machen, aber besser getrennt ohne Verknüpfung sonst müssen Sie später auch auf Riester Krankenkassenbeiträge zahlen falls Sie gesetzlich versichert sind. Sie brauchen bei der BAV nichts von der Steuer absetzen, BAV wird vom brutto eingezahlt. Höchstgrenzen sind 4 % der Beitragsbemessungsgrenze + 1800 €.
Beitragam 11.01.2010 | 12:52
Riester ist bis zu einem Betrag von jährlich 2100 incl.Zulage(n) steuerfrei. Bei der betriebl.Altersvorsorge kann man derzeit bis zu 2592 jährlich sozialversicherungsfrei und bis zu 4392 jährlich steuerfrei per Entgeltumwandlung in einen entsprechenden Vertrag bei einer Pensionskasse oder einem Pensionsfond oder in eine Direktversicherung einzahlen. Je nach Angebot des Arbeitgebers, mindestens jedoch in eine Direktversicherung. Man beachte, daß Auszahlungen aus einer betriebl. Vorsorge voll kranken-und pflegeversicherungspflichtig sind.
Heinzam 11.01.2010 | 14:17
Hi, zur Beachtung: einen Riester-Vertrag bitte immer "privat" abschließen (Bank, Versicherung, etc.), nie über den Betrieb, da wie bereits erwähnt, auch in diesem Fall auf die spätere Rente Beiträge zur GKV/PV fällig werden. Das ist zumindest de derzeitige Rechtslage. Zu den Höchstbeiträgen für die Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersversorgung: Im Gesetz (EStG § 3 Nr. 63) sind 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allg. RV zzgl. 1800 EUR steuerbegünstigt, d.h. aus dem Brutto unversteuert in die betr. AV einzahlbar. Im Jahr 2010 liegt die BBG bei 66000 EUR pro Jahr, d.h. maximal mögliche steuerfreie Einzahlung in die Betr. AV 2640 + 1800 = 4440 EUR. Grüße Heinz
Amadéam 11.01.2010 | 14:47
Nicht vergessen! a) Mit Engeltumwandlung SENKEN Sie Ihren eigenen Rentenanspruch und den aller Versicherter. b) Im längeren Krankheitsfall erhalten Sie bei Entgeltumwandlung WENIGER Krankengeld c) Arbeitslos sollten Sie auch nicht werden. Sie erhalten nämlich ein geringeres Arbeitslosengeld usw. und sofort. Sie müssen also schon eine außerordentliche Rendite erzielen, damit all diese freundlichen Haken kompensiert werden. Wie fängt man deutsche Michel? - Hier hast Du eine Zulage - hier gibt es einen Steuervorteil - und schon macht der Michel brav die Äuglein zu und unterschreibt alles. Fragen Sie mal Ihren Abgeordneten, ob der Zulagenanträge ausfüllt oder Entgeltumwandlung macht? Wenn nein, warum wohl?
Amadéam 11.01.2010 | 14:59
Pensionskassen stehen durch die Finanzkrise gewaltig unter Druck. An Ihrer Stelle würde ich mir folgenden Artikel unbedingt zu Gemüte führen: http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/lebensversicherungen-und-…
Beitragam 11.01.2010 | 15:43
Haben Sie ein Glück, daß Sie Gustav heißen...
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