Hallo Hubert,
unter dem folgendem Link finden Sie die Broschüre der Rentenversicherungsträger „Privatvorsorge von A bis Z“. Hier werden die allermeisten Fragen zur privaten Vorsorge beantwortet:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232712/publicationFile/51595/privatvorsorge_von_a_z.pdf
In dieser Broschüre finden Sie auf Seite 10 unter Frage 10 Ihre Antwort, dass Sie um die volle steuerliche Förderung für das gesamte Jahr zu erhalten, es bereits ausreicht, wenn Sie zum Beispiel auch nur einen Monat zum förderberechtigten Personenkreis gehören. Die gesetzlichen Grundlagen befinden sich insbesondere im §§ 10a Abs. 1 und 79 ff EstG.