Guten Morgen !
Ich habe bisher nirgendwo finden können, welcher Zeitraum (oder Zeitpunkt ?) eigentlich für die Prüfung der Förderungsberechtigung für Riester-Verträge herangezogen wird ?!
In meinen Fall geht es konkret darum, dass ich in 2012 vollständig NICHT als Arbeitnehmer beschäftigt war, aber 3 Monate lang arbeitslos gemeldet.
Was zählt nun für die Förderungsberechtigung ? Reichen 3 Monate ALG aus ?
Worauf kommt es bei der Zulagen Berechtigung an ? Zeitpunkt ? Zeitraum ? Dauer ?
Es wäre schön, wenn bei der Antwort auch gleich der entsprechende Paragraph (Gesetz / Verordnung) genannt werden könnte, damit ich das im Zweifelsfall zitieren kann.
Vielen Dank schon mal für evtl. Antworten.
Gruß, Hubert