Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Riester Zulage auf anderen Vertrag?

von Mainzer09.05.2008 | 14:24
871 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe einen Riester-Vertrag abgeschlossen, der im Moment ruht und wo nur die Mindestbeiträge eingezahlt werden. Über die Firma zahle ich in eine Pensionskasse ein, mit der ich die erforderlichen %-Sätze der Einzahlung für die volle Riester-Förderung erfülle. Kann ich die volle Förderung auch auf den ruhenden Vertrag "auszahlen" lassen, dort liegt ja schon ein Dauerzulagenantrag vor. Oder muss die Zulage dorthin überwiesen werden, wo auch der Großteil der Einzahlungen hingelaufen ist? Danke im Voraus für Antworten!

2 Antworten

Maria L.am 09.05.2008 | 16:26
Hallo Mainzer, Ihre Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten, ich möchte Sie aber darauf aufmerksam machen, daß Sie als gesetzlich Krankenversicherter bei einem Vertrag, der über Entgeltumwandlung bezahlt wird (das wird vermutlich bei Ihrer Pensionskasse so sein), bei Auszahlung der Betriebsrente kräftig zur Kasse gebeten werden. Siehe hier, insb. den Plusminus-Beitrag und die Entscheidung des BVG lesen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Und hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Nochmal Klartext: auf betriebliche Riesterrenten muß nachher der volle KV-/PV-Beitragssatz (derzeit ca. 17%) bezahlt werden, auf private Riesterrenten 0%. Nach aktueller Gesetzeslage, die kann sich natürlich auch nochmal ändern. Gruß, Maria L.
Schiko.,am 11.05.2008 | 08:29
Wenn ich es richtig sehe, besteht neben riestervertrag auch noch eine abgeschlossene direktversicherung Ich meine, hinsichtlich der zulagengewährung für den riestervertrag hat die direktversicherung nichts zu tun, hierfür gibt es keine zulagen. Die zulagen für riester fallen aber sicher sehr gering aus- werden auch nur für riesterverträge gewährt- wenn sie nur 60 jahresbeitrag einzahlen. Bedenken sie, für die volle zulagen sind vier prozent des vorjahresbrutto notwendig, die zulagen selbst ver- mindern die notwendige eigenleistung für riester. Vorjahresverdienst brutto 30.000 erfordern mit vier prozent 1.200 jahresbeitrag ./. zulagen müssen sie bei nur 154 eigenenzulage 1046 selber aufbringen. Da können sie selber ausrechnen was bei 60 euro jahrebeitrag an zulagen rauskommt. Erspar mir es, hysterie wegen der späteren kranken- kassenbeiträge zu betreiben, dies war ja auch nicht bestandteil ihrer anfrage. Frohe Pfingsten !
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026