Guten Tag,
meine Frau und ich besparen je einen Riester-Banksparplan mit 12 Monatsraten/Jahr bis zum Maximalbeitrag wg. der Steuerersparnis.
Bis zum 28.2.2013 bin ich versicherungspflichtig beschäftigt, ab dem 1.3.13 bin ich Rentner.
Gibt es durch den Wechsel vom unmittelbar Zulagenberechtigten zum mittelbar Zulagenberechtigten für mich irgend etwas zu beachten?
Für Hinweise bin ich dankbar.
Gruß
Murmel