Wenn Sie kein eigenes Einkommen erzielt und somit keine Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt bzw. eingezahlt hat, kann sie eine Riester Rente nicht direkt abschließen. Sie zählt damit zum mittelbar zulageberechtigten Personenkreis. Eine Riesterrente für eine "Hausfrau" kann nur abgeschlossen werden, wenn sie einen Ehemann hat und ihr Ehemann zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehört und selbst auch einen Vertrag abgeschlossen hat. Zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehören u.a.
- Rentenversicherungspflichte Arbeitnehmer und Selbständige
- Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld
- Geringfügig Beschäftigte
Kann allerdings ein Riestervertrag abgeschlossen werden, so reicht der Mindestbeitrag von 5 € monatlich, um die Förderung zu erhalten. Bei der Kinderzulage sieht die gesetzliche Regelung vor, dass derjenige von der Förderung profitieren soll, der letztendlich auch Anspruch auf das Kindergeld hat. Wenn die Mutter in diesem Fall auch für die Betreuung des Kindes zuständig ist, sollte diese Möglichkeit auch genutzt werden. Läuft der Riestervertrag, dann erhält sie die Kinderzulage so lange, wie Kindergeld gezahlt wird (wenn sie die Kindergeldberechtigte ist).
Da sie unverheiratet ist und keiner Tätigkeit nachgeht (ob geringfügig oder versicherungspflichtig), hat sie keine Möglichkeit, einen Riestervertrag abzuschließen und die Zulage zu erhalten.