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Riester-Zulage nach Rentenbeginn

von susanne16.10.2009 | 16:24
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6 Antworten

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Werde ab 1.1.10 in Rente gehen, da ich noch Kinder zu versorgen habe, wollte ich die Riester-Rente weiterführen (um einen kleinen Ausgleich zu der horrenden Rentenkürzung zu schaffen). Bekomme ich ab obigem Zeitpunkt dann keine Zulagen mehr? Mein Mann ist noch lange berufstätig. Ich bekam von meiner Versicherung die Auskunft, dass ich im sogenannten "Huckepackverfahren" wenn er einen Riester-Vertrag hätte, die Zulagen weiter erhalten würde. Nun habe ich leider schon verschiedene Auskünfte bekommen. Danke für eine Rückmeldung

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Welche Rente erhalten Sie denn? EM-RT sind mittlerweile auch unmittelbar zulageberechtigt.

5 Antworten

Schiko.am 16.10.2009 | 18:22
Dieser Fall wurde mir in "Altersvorsorge macht Schule" von der sehr netten Kollegin der hier zahlreich vertretetenen netten ? Mit- arbeiter der Rentenversicherung- soweit erinnerlich-nicht erklärt. Ich teile aber die Meinung Ihrer Versicherung, dies müsste mö- glich sein. Vorausgesetzt aber, Ihr Mann müsste einen eigenen Riester- vertrag abschliessen, als Voraussetzung , dass Sie als dann mittelbar Begünstigte Ehefrau einen eigenen Vertrag neu abschließen, ohne das für Sie ein Eigenanteil fällig wird. Ihre eigene Grundzulage und auch die Kinderzulagen wären gesichert. Sie sollten aber sich vor Abschluss mit der Zulagenstelle in Verbindung setzen. MfG.
susanneam 16.10.2009 | 20:02
danke für die rückmeldung. ich habe bereits einen riester-vertrag..., seit 02, jetzt gehe ich ab 1.1.10 in rente.., möchte eigentlich für meine altersabsicherung diesen vertrag weiterlaufen lassen(dies lohnt sich natürlich nur, wenn die zulagen weiter laufen). wenn mein mann, zur zeit süße 46 jahre alt, jetzt einen riester-vertrag abschließt, bekomme ich dann weiter (nach meinem rentenbeginn) die zulagen?? oder wäre es sinniger, die auszahlung oder 20 euro (ca.) rente zu beantragen? hoffe, ich habe mein problem ausführlich genug geschildert und danke immer noch für eine hilfe.
Schiko.am 16.10.2009 | 22:48
Sie haben ja recht, dass Sie schon einen Vertrag haben. N ur war es bisher so, Sie waren unmittelbar Bezugs- berechtigte, nunmehr werden Sie mittelbar bezugsberechtigt durch einen eigenen Vertrag Ihres Ehemann als unmittel- bar Bezugsberechtigter, Sie werden dann der "Huckepacker". Dies besagt doch, dass sich die Voraussetzungen Ihres Ver- trages änderte. Deshalb kann ich mir vorstellen , dass Sie im Umkehrschluss einen neuen Vertrag abschließen müssen und Ihr Mann- der bisher ja noch keinen Vertrag hatte- als unmittelbar Bezugsberechtigkter- ein Vertrag abschließen muß , dies ist scheinbar auch die Meinung Ihres Versicherungsvertreters. Vielleicht bleibt es aber auch für Sie bei den bestehenden Vertrag, wäre ja schon wegen der Kosten zweckmässig. Für diesen Sonderfall halte ich es unbedingt für notwendig. entsprechende Auskunft bei der Zulagenstelle einzuholen. MfG.
Dr1am 17.10.2009 | 15:14
Ich hatte das Problem auch schon mal und hatte auch verschiedene Auskünfte erhalten. Schließlich wurde ich beim Bundesfinsnzministerium fündig. Dort gibt es zur Riesterrente eine Sammlung von Auslegungsfragen. Dort ist zu lesen, dass bei Bezug einer Altersrente in der gesetzl. RV die Zulagenberechtigung in jedem Fall (auch Huckepack) ausgeschlossen ist. Das ganze findet sich auch bei http://www.bundesfinanzministerium.de
Schiko.,am 18.10.2009 | 21:10
Schönen Dank für Ihre Infor- mative Auskunft. MfG.
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