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Experten-Antwort

Riester: Zulagen bei ruhen lassen des Vertrages

von Thorsten Baumgart08.12.2012 | 14:43
1639 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich habe eine kurze Frage zur Gewährung der Zulagen bei der Riester-Rente (in Form einer normalen Rentenversicherung) nach deren ruhen lassen. Wenn ich die Riester-Rente ab dem 01.01.2013 ruhen lasse, kann ich dann ohne weiteres die Zulagen für die Jahre 2011 und 2012 beantragen? Grüße Thorsten Baumgart

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Aussagen von „zelda“ ist nichts hinzuzufügen. Sollten Sie zu den zulagenberechtigten Personenkreis 2011+2012 gehören, so beantragen Sie die Zulagen über Ihren Anbieter.

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4 Antworten

zeldaam 08.12.2012 | 19:43
Hallo Herr Baumgart, Sie haben doch noch für 2011 und 2012 noch Eigenbeiträge geleistet. Dann bekommen Sie für diese Jahre / Beiträge auch noch die Zulage (beantragt übrigens der Anbieter des Riester- Vertrages bei der ZfA) und ggfs. den Sonderausgabenabzug. Bei einem Ruhen ab dem 01.01.2013 zahlen Sie erst ab diesem Zeitpunkt keine Beiträge mehr. MfG zelda
Patriciaam 08.12.2012 | 21:53
In meinem Fall hat der Anbieter das aber nicht beim ZfA beantragt, weswegen ich mich gerade Frage, ob das immer der Fall ist, bzw. sie verpflichtet dazu sind. Habe übrigens auch gerade gelesen, dass man in besonderen Fällen nicht ohne Weiteres die Zulagen für die Vorjahre beantragen kann (Quelle: Onlinevergleicher.de).
zeldaam 09.12.2012 | 18:35
Hallo Patricia, ja das Verfahren ist immer das gleiche, siehe § 89 ESrG. Haben Sie denn auch den Zulagenantrag / Dauerzulagenantrag bei Ihrem Anbieter gestellt ? Zumeist sendet der Anbieter Ihnen den Antrag zu, Sie müssen Ihn ergänzen und dann zurücksenden. MfG zelda
Thorsten Baumgartam 10.12.2012 | 14:35
Alles klar. Vielen Dank für Ihre Antworten.
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