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Riester-Zulagen gestrichen wegen Pflege

von waldo191223.04.2010 | 20:03
1173 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: 2005 wurde für mich (Beamter) und meine Frau (erwerbslos) je eine Riesterrente abgeschlossen. Jetzt teilt der Versicherer (VGH) mit, dass meine Frau keine Zulagen für unsere drei Kinder bekommen kann, da sie unsere älteste Tochter pflegt und für sie Rentenbeiträge gezahlt werden. Für 08 und 09 sollen die Zulagen auf meinen Vertrag umgeschrieben werden. Ist das alles richtig so? Meiner Frau wird jetzt unter Zahlung von mtl. 60,- Euro eine Erweiterung des Vertrages angeboten. Sie soll dann die Zulagen für die Kinder wieder auf ihren Vertrag bekommen. Wer hat einen Rat?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo waldo1912,

Ihr Riester-Anbieter hat Sie richtig informiert.

Sofern aufgrund der Pflege Ihrer Tochter Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung für Ihre Frau eingezahlt werden, handelt es sich um ein Einkommen, für das Beiträge in die Riesterrente eingezahlt werden müssen, da Ihre Frau unmittelbar förderberechtigt ist. Insofern besteht die Möglichkeit, durch Zahlung des sogenannten Sockelbeitrages i.H.v. 60 Euro, die Zulagen für die Kinder und die Grundzulage Ihrer Frau dem Riesterkonto Ihrer Frau gutzuschreiben.

Sofern die Zahlung des Sockelbeitrags bisher nicht erfolgte, besteht auch kein Anspruch auf diese Zulagen für Ihre Frau. Daher können die Kinderzulagen dann bei Ihrem Riestervertrag angerechnet werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo waldo1912,

bezüglich der falschen Beratung wenden Sie sich bitte an den Anbieter Ihres Riestervertrages.

Eine Klärung zu den Zulagen lassen Sie bitte über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (Riester) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund vornehmen.

1 Antworten

waldo1912am 26.04.2010 | 20:30
Haftet denn jetzt jemand für die Falschberatung oder kann man die Zulagen für 05, 06 u. 07 anderweitig gutgeschrieben bekommen?
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