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Riester-Zulagen im öffentlichen Dienst zum Zweiten

von smogman11.06.2009 | 16:34
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Forumsteilnehmer, ich erhielt kürzlich Unterlagen zur Beantragung der "Riester-Förderung innerhalb der Pflichtversicherung der betrieblichen Altersvorsorge für das Jahr 2008". Mein letzter Beitrag wurde leider nicht vollständig beantwortet (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Meine Frage(n) dazu: 1.) Bekomme ich durch die Beitragszahlungen in die Zusatzversorgungskasse die Förderungen quasi "geschenkt"? 2.) Oder muss ich trotzdem noch mindestens zusätzlich den Sockelbetrag einzahlen? 3.) Wenn ich tatsächlich keine Zusatzbeiträge bezahlen muss, wieso findet man dann nirgends einen schnell abrufbaren Tipp dazu? 4.) Habe ich durch die Förderung Nachteile in der Auszahlungsphase der betrieblichen Altersvorsorge hinsichtlich KV/PV oder Steuern? Ich bedanke mich bereits im Voraus für sachkundige Antworten!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.06.2009 | 12:45

Grundsätzlich können sie Ihre Beitragshöhe frei bestimmen. Für die volle staatliche Förderung gibt es einen gesetzlich festgelegten Mindesteigenbeitrag. Dieser richtet sich nach dem Familienstand, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder und der Höhe der aufgewendeten Beiträge. Die Höhe der Sparleistung ( Eigenbeitrag plus Zulage ), die Sie pro Beitragsjahr aufwenden müssen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten, beträgt seit dem Jahr 2008 vier Prozent Ihres maßgebenden Vorjahreseinkommens. Ein zusätzlicher Sockelbetrag ist nicht notwendig. Natürlich können Sie auch geringere Beiträge einzahlen. In diesem Fall erhalten Sie die Riesterförderung anteilig.

Zu bedenken ist, dass Betriebsrenten später voll steuerpflichtig sind. Zudem sind darauf volle Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

9 Antworten

Schiko.am 11.06.2009 | 23:03
Habe Ihre früheren Ausführungen gelesen, meine Meinung nicht kundgetan da schon "Tschacka" Stellung bezog und dies nicht als weiterer Beitrag zum Thema, sondern als Kritik an den Antwortenden meist ausgelegt wird. Jetzt auch meine Stellungnahme: Es sind zur Erlangung einer Zulage zu hundert Prozent in 2008 vier Prozent aus dem Jahresbrutto des Vorjahres aufzubringen. Ist das Einkommen so gering, dass der Betrag von vier Prozent unter- schritten wird sind mindestens im Jahr 60 Euro als Eigenleistung auf- zubringen, Zusatzbeiträge sind erlaubt, bringen aber nichts. Für die Berechnung gilt nicht die Zusatzversicherung als Maßstab, sondern das sozialversicherungspflichtige Einkommen . Es besteht also kein Nachteil in der Auszahlungsphase der betrieblichen Altersvorsorge dadurch. Die Riesterrente unterliegt nicht den Beitrag Kranken/Pflegeversicherung, die späteren monatlichen Rentenbeträge sind voll steuerpflichtig. Was nichts anderes heißt, der steuerpflichtige Teil der Rente, in 2040 zu 100 %, der Ertragsanteil einer Zusatzrente oder Privatrente, bei der Betriebsrente Vollversteuerung minus Versorgungsfreibetrag und die Riesterrente sind steuerpflichtig. Immer natürlich zu berücksichtigen, das Existenzminimum von 7834/15668, ab 2010 8004/ 16008 led./vh., wird sicher laufend erhöht. Absetzbare Freibeträge für Kranken/Pflegeversicherung. derzeit 10,15% aus Brutto verändern diese Summen aus den Bruttorenten nach oben ent- sprechend. Immer wieder mein Hinweis, b is zu 5069/ 10138 led.vh. können bei Nachweis das zu versteuernde Einkommen senken. Mit freundlichen Grüßen.
smogmanam 11.06.2009 | 23:08
Hallo schiko, vielen Dank für die ausführliche Antwort zu später Stunde! Für jemanden, der sich mit Steuern nicht sonderlich gut auskennt ist das trotzdem sehr schwer nachvollziehbar. Für mich stellt sich nach wie vor die Frage der Quintessenz. Die 60 Euro erreich ich problemlos durch die gezahlten Beiträge in die Zusatzversorgungskasse, das Maximum muss es ja nicht unbedingt sein. Also bekomm ich die (anteiligen) Zulagen tatsächlich geschenkt? Irgendwie scheinen das im öffentlichen Dienst nicht viele zu wissen, oder ich hab es immernoch nicht kapiert! Weil ja auch die Rede von einem Riester-Vertrag war!?
Schiko.am 11.06.2009 | 23:21
Auch Sie haben zu später Stunde promt und richtig rea- agiert, Respekt. Will noch ergänzen-auch dies wissen viele nicht-unter Um- ständen kommen neben den Zulagen auch noch Steuer- vorteile hinzu. Dies ist auch der Grund warum bei der Auszahlung die Rente später steuerpflichtig ist. MfG.
Schiko.am 12.06.2009 | 12:03
Dies ist klar, habe es hier schon oft rechnerisch in Beispielen mit Zahlen belegt. MfG.
Maniam 12.06.2009 | 11:39
Hallo Schiko, wenn es eine Betriebsrente ist, dann besteht immer eine Beitragspflicht für die Krankenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Und bei Betriebsrenten ist dies auch der volle Beitragssatz zuzügl. Pflegeversicherung.
Wolfgangam 12.06.2009 | 12:38
> ...wenn es eine Betriebsrente ist, dann besteht immer eine Beitragspflicht für die Krankenversicherung... Auch wenn der Rentner privat krankenversichert ist ? ;-) Gruß w.
Maniam 12.06.2009 | 12:37
Hallo Schiko: Sie schreiben: Es besteht also kein Nachteil in der Auszahlungsphase der betrieblichen Altersvorsorge dadurch. Die Riesterrente unterliegt nicht den Beitrag Kranken/Pflegeversicherung, die späteren monatlichen Rentenbeträge sind voll steuerpflichtig. Wenn also die Riesterrent als Betriebsrente gilt, so unterliegt sie ja der Krankenversicherung. Mit freundlichen Grüße
Maniam 12.06.2009 | 13:22
Hallo Wolfgang, Ist mir ganz neu das ein privat Krankenversicherter auf seine Betriebsrente Beiträge zur GKV entrichten muß. Wo steht dass den bitte? Mit freundlichen Grüßen
Schiko.am 12.06.2009 | 15:45
Entschuldigung, bin davon ausgegangen: Gesetzliche Rente, Betriebs- rente und zusätzlich als 3. Standbein eine extra Riester- rente. Und da meinte ich, die Riester rente beinflusst die Beitrags- abführung Kranken/Pflegeversicherung für die Betriebsrente nicht. MfG.
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