Hallo Jens Reimann,
die Erziehungsrente allein führt nicht zur Zulageberechtigung. Geregelt sind die Möglichkeiten der Zulagenberechtigung in § 10a und § 79 des Einkommenssteuergesetzes (bei Bedarf können Sie das hier nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html)