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Experten-Antwort

Riester

von Kadibar24.01.2019 | 15:30
96 Ansichten
3 Antworten

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Wenn ein EM-Rentner förderschädlich seinen Riester-Vertrag kündigt, zählt das als Einkommen? Summe kleiner als 1000 Euronen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kadibar,

die Auszahlung eines förderschädlichen Riester-Vertrages wird nicht als Arbeitseinkommen gewertet. Es kommt somit nicht zu einer Anrechnung des Auszahlungsbetrages auf Ihre Rente gem. § 96a SGB VI.

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2 Antworten

Riesteram 24.01.2019 | 20:40
In welchem Zusammenhang steht denn Ihre Frage? Steuerlich oder rentenrechtlich? Eine etwas genauere Fragestellung wäre hier sicher hilfreich.
Kadibaram 24.01.2019 | 21:01
Entschuldigung, rentenrechtlich natürlich, ist ja hier kein Steuerforum. Dann genauer %2003 Riester abgeschlossen. 2004 einen weiteren mit besseren Konditionen, den ersteren beitragsfrei gestellt, mit der damaligen Maßgabe 5 Jahre warten, dann das Kapital rüberholen. Wurde verwehrt=hatte mit den Unisextarifen zu tun. Beitragsfrei gelassen, den anderen fleißig bespart. Da der erste Fondsparen war und ich keinen Sinn im Erhalt mehr sah, gekündigt. 945 Euro ausbezahlt bekommen, nur 150 Euro Förderung zurück bezahlt, Steuerersparnis war nicht. Da ich schrieb EM Rentner, kann man sehen, was mein Einkommen ist. Und die Frage einfach ob diese Auszahlung relevant für die RV ist. Danke für die Aufmerksamkeit.
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